Hallo,
mein Freund und ich würden gerne zusammen ziehen. Wir sind beide Auszubildende. Er verdient monatlich 360€ netto und ich 550€ netto. Wir haben uns bereits mal umgesehen nach Wohnungen.. dabei würde die Warmmiete ca. 400€ betragen.
Ab wann ist man Wohngeldberechtigt und würde das auf uns zu treffen?
Oder würde BAB auf uns zutreffen?
Über eine schnelle antwort wäre ich sehr dankbar.
Eigene Wohnung mit meinem Freund?
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Hallo,
sofern es sich um die Erstausbildung handelt, besteht kein Anspruch auf Wohngeld, sondern nur auf BAB.
Gruß!