Wohngeld und Pachteinnahme

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  • folgende Frage interesiert mich :


    Wenn ich einen Erpachtvertrag übertragen bekommen würde (ein vermietetes Grundstück mit einem Ertrag von ca. 300 Euro monatlich) würde ich dann durch den Besitz des Erpachtgrundstückes vom Kreis der Wohngeldberechtigten ausscheiden, da mein theoretisches Vermögen über der Grenze von 60.000 Euro liegen würde oder zählt in diesem besonderen Fall rein der monatliche Ertrag. Gibts da evt. Fallbeispiele oder eine Rechtsgrundlage ? Das Grundstück ist ja nicht ohne weiteres veräußerbar außer an den Erpachtnehmer.


    Ab 60.000 Euro Vermögen hat man m.W. nach Gerichtsurteilen keinen Anspruch auf Wohngeld mehr.


    Herzlichen Dank.

  • Hallo,


    die von Dir genannten Urteile beziehen sich auf das alte Wohngeldgesetz, im neuen Gesetz sind die Vermögensfragen direkt geregelt.


    Bei dem Erbpachtgrundstück handelt es sich um verwertbares Vermögen, welches also entsprechend einerseits als Vermögen und die Pacht andererseits als Einnahmen anzurechnen sind. Da Du das Grundstück nicht selbst bewohnst, dürfte ein Wohngeldanspruch nicht vorhanden sein, sofern der Wert des Grundstückes höher als die Vermögensfreigrenze der Haushaltsmitglieder ist. Wie hoch die Grenze in Deinem Fall ist, kann ich nicht sagen, da Du nichts darüber schreibst, ob Du allein lebst oder nicht.


    Gruß!

  • Danke erstmal für die Antwort. Also bisher bekommen wir Wohngeld, haben leider nur immer Schwierigkeiten mit Erreichen des Mindesteinkommen, daher die Überlegung mit der Übertragung des Erpachtvertrages.
    Wir sind verheiratet und haben 2 Kinder.
    Wie hoch dürfte das Vermögen für uns denn sein, ohne den Anspruch sofort zu verlieren ?