folgende Frage interesiert mich :
Wenn ich einen Erpachtvertrag übertragen bekommen würde (ein vermietetes Grundstück mit einem Ertrag von ca. 300 Euro monatlich) würde ich dann durch den Besitz des Erpachtgrundstückes vom Kreis der Wohngeldberechtigten ausscheiden, da mein theoretisches Vermögen über der Grenze von 60.000 Euro liegen würde oder zählt in diesem besonderen Fall rein der monatliche Ertrag. Gibts da evt. Fallbeispiele oder eine Rechtsgrundlage ? Das Grundstück ist ja nicht ohne weiteres veräußerbar außer an den Erpachtnehmer.
Ab 60.000 Euro Vermögen hat man m.W. nach Gerichtsurteilen keinen Anspruch auf Wohngeld mehr.
Herzlichen Dank.