Bafög für Berufskolleg in Stuttgart

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  • Hi, ich hab mal ne Frage und zwar wohne ich im moment in der Nähe von Hannover, jedoch möchte ich im September dieses Jahres eine Berufskolleg in Stuttgart besuchen und eine 2 Jährige Schulische Ausbildung ( Kaufmännischen Berufskollegs I und II Schwerpunkt Musik ) absolvieren. Ich hab schon beim Amt angerufen und da meinte der Herr, dass ich max. ca. 412 Euro bekommen würde, wenn ich wegen der Ausbildungsstätte umziehen würde und einen eigenen Haushalt führen würde. Aber ich hab mich mal etwas schlau gemacht und ich glaube, dass das nicht ganz so stimmt. Ich wollte mal fragen, ob ihr mir einige Informationen geben könntet? Das wäre super von euch...



    Und müsste ich dann das Geld zur Hälfte zurückzahlen, oder wie ist das ?


    PS:
    Die Privatschule verlangt 300 Euro im Monat und wenn man berücksichtigt, dass man für die Miete auch ca. 250 Euro bezahlt, dann wär das allein für die Schule und Grundmiete 550 Euro...


    Danke im Voraus...



    Meine Mutter hat keine Arbeit und lebt seit 2 Jahren von dem Arbeitslosengeld meines Vaters.


    ..

  • Hallo


    das mit den 412 € ist richtig denn ein Berufskolleg ist kein *echtes* Kolleg im Sinne des BAöfG sondern eine Berufsfachschule deren Besuch in 2 Jahren einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt. Diese Berufskollegs gibts nicht überalll in D.
    Du könntest also Schülerbafög als vollen Zuschuss max. 412 Euro bekommen. Dass die Schule Geld kostet wird beim BAföG nicht berücksichtigt.



    Gruss Andy

  • Ab September erhöht sich der Betrag (22.BAföG-Änderungsgesetz):


    BAföG-Grundbedarf (§12 (1) 1.) 383,00 €
    + Mietzuschlag (bei Miete > 57 €) +72,00 €
    = Gesamtbedarf ("BAföG-Bedarf") = 455,00 €

    BAföG-Anspruch pro Monat: 455,00 €


    "Und müsste ich dann das Geld zur Hälfte zurückzahlen, oder wie ist das ?"


    Nein.Schüler-BaföG ist zu 100 % Zuschuss.


    "Dass die Schule Geld kostet wird beim BAföG nicht berücksichtigt."


    Das Bafög erhöht sich dadurch nicht, es gibt lediglich die Möglichkeit für den Schüler,von seinem Nebenverdienst einen höheren Freibetrag zu bekommen (§ 23 Abs. 5 BAflG).

  • Ok, einerseits ist es beruhigend, dass ich dieses Geld nicht zurüclzahlen muss, aber andererseits heißt es, dass ich nebenher also jobben muss... Ok, aber gibt es da nicht irgendwie andere Hilfen, die ich vom Staat beziehen könnte? Egal, ob ich dann diese zurückzahlen muss oder nicht, denn ich will mich eigentlich bis zu 100 % der Schule hingeben...



    Und wie sieht das mit dem Freibetrag aus? Ich darf bis max 400 Euro nebenher verdienen, bei Auszug vom Hause und eigenständigkeit bis 600 € mit einem Antrag oder ist das Falsch?? Sorry für die vielen Fragen, aber ich möchte mich nur Schlau in der Hinsicht machen.


    Danke

  • Du hast in der Zeit auch wieder Anspruch auf Kindergeld bzw. Deine Eltern, die das dann an Dich weiter leiten müssen.
    Pass aber mit dem Einkommen auf. Kindergeldgrenze ist 7.680 € und da zählt das BAÖfG auch als Einkommen dazu. Wenn Du dann noch nen 400 Euro Job machst bist schnell drüber und das Kindergeld ist futsch.


    Gruss Andy