Hallo,
ich habe eine Frage:
Gelten beim BAB bezüglich Vermögen die gleichen Voraussetzungen wie beim BAföG? Muss man Vermögen, was über den Grenzbetrag von 5200 € liegt, zunächst aufbrauchen oder spielt es beim BAB keine Rolle?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
Ich habe schon etliche Foren und Seiten durchsucht, finde aber keine richtige Antwort.