Hallo zusammen,
zu erst ein mal meine Situation. Ich bin seit diesem Jahr mit einer Ausländerin verheiratet, welche sich leider noch in ihrem Heimatland aufhält. Ich persönlich beziehe seit Mai Bafög in Höhe von 50 Euro. Auf Grund des hohen Einkommens meines Vaters, fällt mein Betrag leider sehr gering aus. Ferner arbeite ich auf Basis eines "400-Euro Jobs" mit einem Einkommen von rund 280 Euro pro Monat und lebe noch zuhause.
Die Ehe wird in Deutschland anerkannt und sowohl nach deutschem Recht als auch nach Familienrecht des Heimatlandes meiner Ehefrau bin ich zum ihrem Unterhalt verpflichtet. Der vorgegebene Unterhalt umfasst: Wohnung, Nahrung, Kleidung, ärtzliche Versorgung und andere unentbehrliche Dinge. Größtenteils Ihres Unterhalts wurde bisher durch Ihre Familie abgedeckt, doch da sich die finanzielle Situation geändert hat (Arbeitslosigkeit ihrer und des Vaters seits), komme ich zurzeit für ihren Unterhalt vollständig auf. Da ich selber nur ein geringes Einkommen habe, kann ihr Unterhalt nur mangelhaft gewährleistet werden.
Habe ich auf Grund meiner Unterhaltspflicht der ich zurzeit nur mangelhaft nachkommen kann irgend ein Anspruch auf weitere Leistungen seitens Bafög? Hat der Familienstand verheiratet, denn irgendeinen Einfluss auf den Bafög-Betrag (trotz Eheschließung hat sich dieser bei mir nicht verändert ) Wie ändert sich der jetzige Beitrag, wenn meine Frau zu mir zieht und wir gemeinsam eine Wohnung haben?
Vielen Dank und viele Grüße
Nordi