Studienkredit - Bafög

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  • Hallo
    Ich habe zuerst eine Ausbildung gemacht und studiere jetzt an der FH. Damit ich die Studiengebühren bezahlen kann habe ich dafür einen Studienkredit aufgenommen.


    Wie wirkt sich dieser auf die Bafög-Berechnung aus ?


    Die Höhe des Kredites entspricht genau den Studiengebühren. Es werden also halbhährlich 500 Euro direkt von der Bank an die FH gezahlt.


    Momentan habe ich noch kein Bafög beantragt !


    Ich stehe auf der Warteliste für ein Zimmer im Studentenwohnheim. Das heißt die Bafögberechnung müsste evtl. im Bewilligungszeitraum geändert werden, da ich ja nicht weiß wann ein Zimmer frei wird, wird wahrscheinlich eh erst zum nächsten Semester klappen.
    Kann ich zusätzlich Wohngeld beantragen oder gilt das Prinzip entweder oder ?


    Habe noch einen kleinen Bausparvertrag, wird dieser als Vermögen gewertet? Wenn ich das was ich auf dem Girokonto gerade habe dazurechne (das sind 2 Monatsgehälter für die ich zwischen Schule und Studium gearbeitet habe, weil von irgendwas muss man ja leben) dann komme ich über 5200.- Euro.

  • Hallo,


    also, der Studienkredit der NRW Bank (oder auch Studienkredite der KFW Bank) wirken sich nicht auf das Bafög aus. Du musst diese noch nicht mal angeben.


    Mit deinem "Vermögen" siehts da schon etwas schwieriger aus, ich glaube, man hat einen Freibetrag von 3.000€, was drüber liegt wird angerechnet. Aber bei der Zahl bin ich mir sehr unsicher! Kann dir das nur vom Hörensagen weitergeben.



    Liebe Grüße

  • Grundsätzlich gilt: Höhe des Vermögens zum Zeitpunkt der Antragsstellung.


    Der Freibetrag für das Vermögen beträgt aktuell noch 5200 EUR. Dies soll sich aber ändern, der Freibetrag soll erhöht werden (ich glaub um 2 oder 3 %).


    Der Bausparer ist Vermögen. Schau, wie viel du zum Zeitpunkt der Antragsstellung an Guthaben in deinem Bausparer hast (falls du nur eine Mitteilung der Bausparkasse über die Höhe des Guthabens von Ende des letzten Jahres hast, musst du hierauf die monatlichen EInzahlungen bis zum Zeitpunkt der Antragsstellung hochrechnen). Davon kannst du 10 % abziehen (dies gilt jedoch nicht bei gewöhnlichem Sparguthaben, wie zum Bsp. Sparbuch). Der Rest ist als Vermögen anzusetzen.


    Bsp.
    Guthaben auf Girokonto: 4500,00
    + Guthaben auf Bausparer:
    1000,00 EUR - 10% 900,00
    = 5400,00
    - Freibetrag von 5200 200,00
    : durch die Monate des
    Bewilligungzeitraumes z.B. 12 16,67, gerundet 17,00 EUR


    Auf das monatliche BAföG würden 17,00 EUR angerechnet werden wegen deinem Vermögen.


    Wenn du jedoch nachweist, dass du zum Zeitpunkt der Antragsstellung Schulden für die Studiengebühren hast, so würde das in obiger Berechnung bedeuten, dass von den 200,00 EUR die Schulden in Höhe von 500,00 EUR abgezogen würden. D.h. es würde zu keiner Anrechnung deines Einkommens auf das BAföG kommen. Als Nachweis reicht eine Bescheinigung der jeweiligen Bank über die Schulden zum Zeitpunkt der Antragsstellung aus.


    Wichtig ist nur, dass das Darlehen vor dem Zeitpunkt der Antragsstellung entstanden ist. Dies ist ja bei dir der Fall.


    Sollte es jedoch, weil du z.B. ein Vermögen in Höhe von 8000,00 EUR hast, zu einer höheren Anrechnung des Vermögens kommen, musst du für deinen Weiterförderungsantrag alle Nachweise für Ausgaben (also Rechnungen) aufbewahren und diese deinem nächsten Antrag beilegen, damit diese Ausgaben berücksichtigt werden können.