Anrechnung von Schulden beim Bafög/Risiko des Aktualisierungsantrags

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  • Hallo
    mein Fall ist etwas kompliziert:
    aber ich erhoffe mir Hilfe in der Frage ob ich eine Aktualisierungsantrag stellen soll oder nicht:


    also: meine Eltern leben seit meiner Geburt getrennt, ich kenne meinen vater kaum. Trotzdem ist er Unterhaltsverpflichtet. Bafög Anträge der letzten Jahre wurden nicht bewilligt, weil er soviel verdient, dass er laut der Berechnung über 500 an mich überweisen muss, meine Mutter müsste nur 20 Euro an mich zahlen.
    In den letzten jahren fing mein Vater aber immer mehr an zu jammern, meinte er sei einem Kapitalheini aufgesessen und habe kaum noch Geld. Außerdem laufen die Geschäfte schlecht, usw usw.


    Jetzt möchte ich um diesem Affenzirkus und den monatlichen Magenschmerzen ob denn jetzt Unterhalt kommt oder nicht entgehen, und wieder einen bafög Antrag stellen.
    Bei meiner Mutter hat sich laut den Steuerbescheiden von 2008 nichts verändert
    -bei meinem Vater auch nicht! (von Wegen Geschäfte laufen schlecht....)
    Er hat mir allerdings irgendwelche Gerichtsschreiben beigelegt, die belegen, dass er Rückzahlungen von über 40.000 Euro an einen Gläubiger zurückzahlen muss dies in Raten zu je 1400 Euro/Monat. Die letzte Instanz des Gerichtsverfahrens ist aber am 30.09.2010 und ich weiß nciht was dabei herauskommt.


    Das Befög Amt meinte, dass man in so einem Fall einen Aktualisierungsantrag stellen kann, wenn aber herauskommt, dass mein Vater mir in der Zeit Unterhalt hätte zahlen können muss ICH alles an meinen Vater zurückzahlen.


    Dies finde ich dann ziemlich riskant, weiß ich doch nicht, wie das Gerichtsverfahren ausgehen wird und kann auch mit seinen Ausfürhungen und Belegen herzlich wenig anfangen. Ich muss mich auf die Angaben eines Mannes verlassen, den ich kaum kenne, und der bestimmt froh ist keinen Unterhalt mehr an sein nicht gewolltes Kind zahlen zu müssen und dankbar jede Chance ergreift.


    Gibt es noch eine andere Chance, oder muss es wirklich dieser Aktualisierungsantrag sein?
    Wenn es denn so sein sollte, dass nach Überprüfung mein Vater im Bewilligungszeitraum hätte zahlen können und ich einen Rückzahlungsbescheid bekomme, gibt es die Möglichkeit mich irgendwie rechtlich abzusichern, weil ich ja von den Angaben eines quasi Fremden abhängig bin und dann evtl seinen Bockmist ausbaden muss?



    Wie werden Schulden, die ja trotz gleichbleibendem Verdienst Mehrausgaben im Monat darstellen, die es unmöglich machen noch den Unterhalt für mich aufzubringen, denn im Aktualisierungsantrag angerechnet, bzw werden sie es überhaupt oder geht es immer ums Einkommen? Dies wird sich voraussichtlich in den nächsten Jahren bei meinem Vater nicht ändern, er hat halt nur Mehrausgaben von 1400 im Monat....


    Könnt ihr meinen Ausführungen Zweifeln und Ängsten folgen?
    Über Hilfe wäre ich sehr dankbar

  • Der Aktualisierungsantrag wird gestellt, wenn das Einkommen der Eltern oder eines Elternteils wesentlich geringer ist als vor zwei Jahren. Das heißt für einen BWZ von 09/10 bis 08/11 wird zur Berechnung das Einkommen vom 01.01.2010 bis 31.12.2011 benötigt bzw. geschätzt.
    Die Schulden werden nicht abgezogen. ES kommt alleine aufs Einkommen an.