Hallo Leute,
ich habe eine Frage zum Kindergeldanspruch, wenn auch mit anders gelagerter Intention als die meisten...
Kurz zum SV:
Ich bin 24, und habe von 10/2009 ein bezahltes Studium als Beamtenanwärtin gemacht, werde dies aber nun abbrechen zum Sept. 2010.
Kindergeldanspruch bestand, mit voraussichtlichen WK wäre ich auch unter die Einkommensgrenze gekommen.
Ab Sommersemester nächsten Jahres möchte ich wieder studieren, möchte in der Zwischenzeit aber arbeiten.
Meine Frage ist nun folgende:
Wenn ich nach Abbruch der Ausbildung arbeite, und für diese Zeit kein Kindergeld beantrage, rechnen sich meine Einkünfte dann zu denen während der Ausbildung hinzu und unterliegen der Einkommensgrenze? Das wäre höchst ungünstig, denn von dem Übergangsjob soll ich ja leben können, WK aber habe ich hier keine...
Kann man bei der Familienkasse einfach den Anspruch auf Kindergeld abgeben oder so?
Wäre für schnelle Hilfe sehr dankbar!
Liebe Grüße!