bin ich noch Unterhaltspflichtig?

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  • Da ich keinerlei Ahnung voùm Schüler Bafög habe, frag ich hier mal nach,in der Hoffnung das meine Fragen beantwortet werden. Ich beschreib mal kurz unsere Situation.
    Ich bin Mutter von 2 Kindern.Ich lebe in Belgien,meine erwachsene Tochter aber in Deutschland (sie ist deutsche) .Sie ist knapp 21 Jahre alt, verheiratet und hat 2 Kinder. Sie wohnt natürlich mit ihrem Mann zusammen,beide beziehen derzeit Hartz IV.
    Jetzt hat sie begonnen das letzte Jahr der Realschule zuende zu machen und muss Antrag auf Schülerbafög stellen.
    Ich ging eigentlich davon aus, das ich eigentlich nicht mehr unterhaltspflichtig für sie bin, da sie ja verheiratet ist und auch schon selber Kinder hat.
    Scheint aber nicht so zu sein, denn sie musste mir Papiere fürs Bafög zuschicken,wo es eben um mein Einkommen geht.
    Jetzt zu meinen Fragen:
    1. Bin ich,bei ihrer Situation, überhaupt noch unterhaltspflichtig?
    2. ich bin nicht verheiratet und habe kein eigenes Einkommen, auch kein Arbeitslosengeld oder so.Ich lebe aber mit meinem Freund zusammen, der Vollzeit arbeiten geht. Wird sein Einkommen mitberechnet,bzw muss ich das mit angeben?Er hat ja eigentlich nichts mit meiner Tochter zu tun!


    Wäre nett wenn mir jemand was dazu sagen kann.Ich hab zwar schon versucht mich schlau zu machen,aber so richtig hab ich noch keinen Durchblick.
    Einen Vater zu meiner Tochter gibt es übrigens nicht...bzw er steht nicht in der Geburtsurkunde.
    Vielen Dank schonmal im Voraus!

  • So ganz aus der Unterhaltsverpflichtung bist du leider noch nicht raus.
    Grundsatz ist die Unterhaltspflicht bis zur erlangung des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (wirtschaftliche Selbständigkeit). Die Ausnahme auch für weitere Ausbildungen lasse ich mal weg.
    Durch die Heirat passiert nur folgendes im Rahmen der Unterhaltspflicht. Vorrangig wird nun der Ehegatte unterhaltspflichtig. Soweit dann noch Unterhaltsansprüche bestehen können, weil der Ehepartner z.B. selbst nicht leistungsfähig ist, greift man auf die zweite Reihe zu; wohin Du durch die Heirat gerutscht bist.


    Es interessiert ausschließlich deine finanzielle/ persönliche Situation. Hier wahrscheinlich vom vorletzten Jahr.
    Insoweit brauchst du das Einkommen deines Freundes nicht mit anzugeben.