Hallo ins Forum,
komme mit dem Zahlengewirr nicht mehr mit. Vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Habe vier Kinder fuer die ich Unterhalt bezahlen muss. Alter im Jahre 2010, 13 - 18 - 18 - 19. Der Grosse hat im Juni sein Abi gemacht und faengt im April 2011 an zu studieren (bis dahin Orientierungsphase??? Oder???) und lebt dann in einer Studentenbude. Eine 18-jaehrige macht ihr Abi nach (Schule). Die Andere, seit Sept. ein soziales Jahr im Krankenhaus (wohnt im Krankenhauswohnheim) bekommt ca. 400,-- Euro. Der Kleine geht in die Schule.
Bis zum August hatte ich alleine den vollen Unterhalt bezahlt. Doch nun ist die Situation eine andere, denn seit August habe ich mit meiner jetzigen Partnerin ein Kind (sie nicht arbeitend und wir nicht verheiratet. Haben wir auch nicht vor.).
Mein bereinigtes Einkommen liegt bei 3000,-- Euro netto. Das Einkommen meiner Exfrau bei ca. 1800,-- Euro.
Den Unterhalt an meine Ex habe ich bis jetzt an Sie ueberwiesen. Nun habe ich im Forum gelesen, dass ich verpflichtet bin den Unterhalt an die 18-jaehrigen selbst zu ueberweisen und nicht mehr an meine Ex.
Nun meine Fragen!!!!
Muss ich den Unterhalt an die Volljaehrigen direkt ueberweisen??
Wie sieht meine neu berechneter Unterhalt aus?
In wieweit muss meine Exfrau in die Unterhaltszahlungen einsteigen, oder bleibt alles weiterhin an mir haengen? Mit der Zeit wirds naemlich knapp mit der Kohle!!!
Kann mir da jemand weiterhelfen, oder muss ich zum Anwalt? Was ich vermeiden moechte, da ich mich mit meiner Ex guetlich einigen will. Ein Schreiben vom Anwalt hat immer einen Beigeschmack und das Geld dafuer stecken wir lieber in unsere Kinder.
Gruessle
Dieter