Unterhaltspflicht d. Eltern

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  • Hi, ich bräuchte ebenfalls ein paar Infos bzgl. der Unterhaltspflicht meiner Eltern.


    Ich hab 2007 meine 1. berufsqualifizierende Ausbildung abgeschlossen, habe bis 2008 als Geselle ( Lebensunterhalt konnte ich damit selbst aufbringen ) gearbeitet. Von 2008 - mitte 2010 habe ich an einem Kolleg meine FHR erlangt ( 2. Bildungsweg; durch Bafög gefördert ). Nun fange ich Ende September mit meinem Sutdium an. Ich war auch bereits beim Bafögamt nur leider habe ich keinen Anspruch auf elternunabhängige Förderung da ich die 6 Jahre der Erwerbstätigkeit ja nun nicht habe. Jetzt ist es ja so, das ich Vorrausleistung erhalten KÖNNTE, wenn meine Eltern die finanzierung einer weiteren Ausbildung verweigern ( was meiner Meinung nach ihr gutes Recht ist! ). Nun zu meiner Frage. Wenn meine Eltern die Unterstützung verweigern müssen sie sich vor dem Bafögamt erklären. Hat jemand von euch da Erfahrungen, was müsste in der Erklärung drin stehen damit ich den Anspruch auf Vorrausleistung erhalte ? und: wenn man die Vorrausleistung erhält wie ist diese zurückzuzahlen ? Komplett oder ähnlich wie bei der Elternunabh. Förderung 50 % ?

  • Hey... wollte kein neues Theam eröffnen , daher schreibe ich mal hier rein !
    Also ich habe ein ähnliches Problem !
    Ich habe eine 3 jährige Ausbildung zum Kaufmann im Lebensmitteleinzelhandel gemacht ! Danach habe ich auf dem 2. Bildungsweg mein Abitur an einem Kolleg gemacht ! Nun habe ich mich an der Uni für ein Studium zum Logistik Bachelor immatrikuliert ! Da ich meine eigene Wohnung habe u schon 25 bin wollte ich wissen ob meine Eltern noch Unterhaltspflichtig sind ! Ich habe keinen Kontakt zu meinem Vater u weiss auch nicht wo er wohnt !


    Ist es erforderlich Angaben zu ihm auf dem Bafögantrag anzugeben ? Denn eigentlich ist es ja nun mein 3.Bildungsweg oder nicht ?