Hallo,
folgende Konstellation:
Eine Frau (34) lebt mit den zwei gemeinsamen Kindern (11 und 13) getrennt von ihrem Ehemann. Sie hat in der Ehe mit einem Studium begonnen, daher ist der Ehemann verpflichtet, neben dem Kinderunterhalt (KU) noch Ausbildungsunterhalt (AU) zu zahlen. Wie kann der Ehemann in Erfahrung bringen, ob die Ehefrau noch Anspruch auf BAFöG hat.
Der Hintergrund:
Die Frau will kein BAFöG, weil sie es zur Hälfte zurückzahlen müsste - da ist ein gesicherter Unterhalt vom Ex bequemer.
Das Amt will kein BAFöG zahlen, da es den Ex in der Pflicht sieht.
D.h., Frau oder BAFöG-Amt zu motivieren, dürfte wohl kaum aussichtsreich sein...
Welche Schritte kann der Ehemann unternehmen, um eine finanzielle Entlastung via BAFöG zu erreichen?
Hoffe auf Ratschläge, ´nen bunten Gruß, karlson69