Studium mit 28, muß Vater zahlen ?

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  • Hallo Ihr am PC,


    ich habe eine Frage und eine kompetente Antwort würde mich sehr beruhigen.


    Es geht um meinen Sohn, der nun plötzlich mit fast 30 Lenzen das große Studieren anfangen will.


    Zu seinem Hintergrund :
    Gymnasium - abgeschlossene Lehre - ca. 1,5 Jahre im Beruf gearbeitet; dann entlassen, weil er alles besser wußte - Mutter gestorben - ca. 4 Jahre Hartz IV Empfänger, weil von Natur aus faul und träge - jetzt Studienplatz erhalten, ca. 500 Km von seinem jetzigen Wohnort entfernt.


    Mein Hintergrund : in der Zwischenzeit wieder verheiratet - seit einigen Jahren selbständig - neues Zuhause ca. 400 Km vom Wohnort des Sohnes entfernt.


    Seit ca. 5 Jahren keinen Kontakt mehr zum Sohn, außer einigen bösen emails von seiner Seite, wo er mich als Vater nicht mehr anerkennt und ich zum Teufel gehen soll.


    Nun ein grußloser BAföG Antrag, wo ich meinen Verdienst dokumentieren soll. Das ist bis heute die erste Info, daß er ein Studium aufnimmt.


    In wie weit bin ich verpflichtet meinen mißratenen Sohn finanziell zu unterstützen ? Ist meine Frau, offiziell seine Stiefmutter, zu Zahlungen verpflichtet ? Wie hoch ist z.Zt. der Selbstbehalt ?


    Die letzten Jahre war der Sozialschmarotzer nur mit rumhängen und kiffen beschäftigt. Jetzt will er wohl bis Mitte 40 studieren, um dann in Frührente zu gehen. Das möchte ich eigentlich nicht mitfinanzieren.


    Über eine ehrliche Antwort wäre ich sehr dankbar.


    Liebe Grüße

  • Dein Verdienst wird zunächst dafür benötigt, damit er am Bedarf des Sohnes "verrechnet" wird. Das bedeutet aber noch nicht, dass du auch etwas zahlen musst.


    Die andere Geschichte, die von dir angesprochen wurde ist, das mit dem Unterhalt. Der Unterhalt und BAföG sind hier zwei verschiedene paar Schuhe. Das scheint bei euch eine sehr verzwickte Situation zu sein, daher würde ich empfehlen, damit mal zu einem fachkundigen Advokaten zu gehen. Die Emails würde ich ausdrucken.


    Deine neue Frau, also die Stiefmutter des Sohnes, wird nicht bei der Berechnung des BAföG herangezogen.