Hallo,
mein Sohn war arbeitssuchend gemeldet und ich habe daher auch das Kindergeld bekommen. Jetzt beginnt er wieder mit der Schule und will sein Abi machen. 4 Wochen vor Schulbeginn ist er ausgezogen und hat sich beim Kumpel abgemeldet.
Soweit so gut, alles einvernehmlich, Unterstützung läuft durch uns weiter, ist ja klar.
Jetzt die Frage: habe ich offizell weiterhin Anspruch auf das Kindergeld oder wird es gestrichen, weil er nicht mehr bei uns wohnt? Die Schulbescheinigung trägt ja jetzt die neue Adresse.
Vielen Dank
hf