Kind über 18 zieht aus

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  • Hallo,


    mein Sohn war arbeitssuchend gemeldet und ich habe daher auch das Kindergeld bekommen. Jetzt beginnt er wieder mit der Schule und will sein Abi machen. 4 Wochen vor Schulbeginn ist er ausgezogen und hat sich beim Kumpel abgemeldet.
    Soweit so gut, alles einvernehmlich, Unterstützung läuft durch uns weiter, ist ja klar.
    Jetzt die Frage: habe ich offizell weiterhin Anspruch auf das Kindergeld oder wird es gestrichen, weil er nicht mehr bei uns wohnt? Die Schulbescheinigung trägt ja jetzt die neue Adresse.


    Vielen Dank
    hf

  • habe ich offizell weiterhin Anspruch auf das Kindergeld oder wird es gestrichen, weil er nicht mehr bei uns wohnt?


    Kindergeldanspruch hat der Elternteil, der den höheren Barunterhalt leistet (§ 64 Abs. 3 EStG).


    Wo das Kind wohnt ist für den Kindergeldanspruch unerheblich (zumindest solange es sich ums Inland handelt ;)). Es müssen nur die Anspruchvoraussetzungen des § 32 Abs. 4 EStG erfüllt sein.