Werbungskosten um auch Kindergeld weiterhin zu erhalten

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  • Hallo zusammen,


    zum 1. September trete ich mein Master-Studium in Mannheim an. Da mir mein Einkommen dann wohl nicht ausreicht, möchte ich Bafög beantragen. Nach dem Bafög-Rechner des Internets stehen mir ca. 380 Euro monatlich zu.


    Zusätzlich verdiene ich durch eine Werkstudententätigkeit noch 575 EUR (brutto) monatlich, Netto bleibt davon 520 Euro.


    Wenn ich das nun zusammenrechne, komme im Jahr auf ein Einkommen von


    halbes Bafög 190 x 12 = 2280
    Einkommen 575 x 12 = 6900


    zusammen gleich = 9180


    davon wird pauschal 690 Werbungskosten abgezogen
    und der Arbeitnehmeranteil zu soziale Leistungen also meine 10% Rentenversicherung, macht ebenfalls 690


    das ergibt ein Einkommen von 7800 Eur.


    Damit würde ich doch auch weiterhin Kindergeld bekommen, oder? Ist die vorherige Berechnung so richtig? Oder werden die Anteile für die Rentenversicherung mit den pauschalen Kosten verrechnet? Was lässt sich in diesem Falle sonst noch anrechnen?


    Die Studiengebühren vielleicht (1200 Euro im Jahr),
    oder Anteile für die Wohnung?
    oder Fahrtkosten zur Arbeit bzw. vom Studienort nach Hause?
    oder Gebühren für Mensa-Essen?


    Ich habe von diesen Themen nur mal flüchtig gehört, weiß aber nicht welche Werte ich mir wirklich anrechnen lassen kann und welche auch in den Betrag für das Kindergeld mit einfließen.




    Könnt ihr mir dabei weiterhelfen?


    Vielen Dank im Voraus!


    Viele Grüße
    Michael