abgelehnter UVG, trotzdem Wohngeld für meine Tochter?

Das Forum ist INAKTIV
  • - Registrierung nicht möglich
  • - Erstellen von Themen / Beiträgen nicht möglich
  • Ich krieg ALG I (bis April 2010). Desweiteren wurde mir ALG II Zuschuss gewährt. Den UVG (Unterhaltsvorschuss) Antrag hab ich beim Jugendamt gestellt, allerdings wurde dieser abgelehnt mit der Begründung, meine Kleine sei ja 2 Abende (ab 17.30 Uhr und über Nacht bis 7.30 Uhr morgens) bei ihrem Papa und ich wäre somit nicht Alleinerziehend bzw. der Lebensmittelpunkt könne nicht klar ausgemacht werden.


    Kann ich trotzdem für meine Tochter Wohngeld beantragen? Auch wenn der UVG abgelehnt wurde?
    Wird mir der Anteil von meiner Tochter beim ALG II gekürzt (da hab ich schon auf den AB gequatscht, allerdings sind die irgendwie sehr selten da...deswegen hier die Frage...) weil Sie "angeblich" ja nicht 100 % bei mir ist, ich also nicht als Alleinerziehend gelte?


    Was gibt es sonst noch an Anträgen, die ich stellen kann. Denn meinen/unseren Lebensunterhalt kann ich definitiv nicht bestreiten mit 900 Euro :( wovon die Miete alleine schon bei 380 Euro inkl. Heizung ist.


    Hat da jemand Ahnung von?

  • Der ALGII-Zuschuss ist der nur für Dich alleine, oder ist da auch deine Tochter mit aufgeführt?
    Wenn ja, dann sollte sich das mit dem Wohngeld erledigt haben.


    Übrigens in deinem anderem Beitrag war noch die Rede von 1000 Euro monatlich, hier nur noch von 900 Euro.

  • Hallo,


    ein Anspruch auf das "Kinder"-Wohngeld besteht mangels Unterhaltszahlungen nicht.


    Zitat

    Wird mir der Anteil von meiner Tochter beim ALG II gekürzt


    Der Alleinerziehendenfreibetrag könnte wegfallen.


    Zitat

    Was gibt es sonst noch an Anträgen, die ich stellen kann


    Keine.


    Gruß!