Hallo allerseits,
ich habe mich frisch hier registriert, in der Hoffnung jemand kann mir einen (rechtssicheren) Tip geben.
Das Unterhaltsproblem welches ich habe, liegt in der eher seltenen Konstellation - "unterhaltsberechtigte Kinder sind beim Vater (das bin ich) und dieser muss wiederum Trennungsunterhalt an die Noch-Ehefrau zahlen" - begründet.
Da "beissen" sich zwei verschiedene Unterhaltsformen und ich denke, momentan zum Nachteil von mir und den Kindern.
In der von der Anwältin meiner Frau vorgeschlagenen Unterhaltsberechnung wird davon ausgegangen, dass die geringe Höhe des regulären Einkommens meiner Ex-Frau eine Mangelfallberechnung beim an mich zu zahlenden Kinderunterhalt (3 Kinder) rechtfertigt, damit ihr Selbsbehalt von 900,00 EUR gewahrt bleibt. Soweit sollte das korrekt sein.
Der von mir an meine Frau geleistete ziemlich erhebliche Trennungsunterhalt bleibt jedoch außen vor und führt NICHT zu einer Korrektur des Kindesunterhaltes, obwohl dann eine Mangelfallberechnung dieses nicht mehr gerechtfertigt wäre.
Es stellt sich mir nun die Frage, ob mit dieser Betrachtungsweise nicht die Rangfolge in der Unterhaltsberechtigung verletzt wird (Minderjährige und privilegiert volljährige Kinder im Sinne des § 1603 Abs.2 S.2 BGB haben absoluten Vorrang vor allen anderen Unterhaltsberechtigten!). Die aktuelle Berechnung führt jedenfalls definitiv zu einem Unterhaltsnachteil der Kinder (Mangelfall).
Rechnet man jedoch den erhaltenen Trennungsunterhalt zum NettoEK meiner Frau hinzu, fällt der Kindesunterhalt NICHT mehr in die Kategorie Mangelfallberechnung, sondern wird dann voll nach Tabelle fällig.
Die Berechnung wird auf diese Art zwar komplizierter (da ja gegenläufige Zahlungen erfolgen, welche sich wechselseitig beeinflussen), das läßt sich jedoch mit mehreren Berechnungsdurchläufen im Prinzip einfach lösen.
[Stichwort gedämpfte Schwingung]
Bei dieser Rechnungsweise würde sich der Trennungsunterhalt von meiner Frau sogar etwas erhöhen, der Kindesunterhalt - wie schon gesagt - wäre dann aber voll zahlbar.
Also, um's auf den Punkt zu bringen; zwei konkrete Fragen:
1. Gibt es eine Unterhalts-Berechnungsvorschrift, welche meinen Fall evtl. schon abdeckt? Wenn ja, welche (und wo finde ich die), wenn nein, dann Frage Nr.
2. Ist meine Sichtweise rechtlich durchsetzbar? Welche Chancen sehen die Fachleute?
Und jetzt bin ich mal gespannt auf die Antworten der Mathematiker unter den Anwälten
Grüße vom
Schlafhörnchen