Hallo zusammen,
nach 5 Jahren erfolglosem Einschreibens für den Studiengang "Staatsexamen/Medizin" habe ich dieses Jahr nun endlich einen Studienplatz zugewiesen bekommen. Jetzt stellt sich für mich die Frage des BAföG-Anspruchs.
Da ich mein Abitur mit 29 Jahren (Abendgymnasium) erworben & mich seitdem jedes Jahr über die ZVS bzw. hochschul START.de um einen Studienplatz beworben habe, müsste ich ja grundsätzlich noch Anspruch haben!
Zitat:
Die folgende Auflistung zeigt legitime Verhinderungen:
Kindeserziehung (Kinder bis 10 Jahren)
Betreuung behinderter Kinder
Betreuung hilfebedürftiger Kinder
Schwangerschaft
Erkrankung / Behinderung
Durchfallen im Auswahlverfahren (trifft auf mich zu)
ein mindestes acht-jährige Dienstzeit bei der Bundeswehr oder der Bundespolizei (ehemals BGS), sofern der Dienst vor dem 23. Lebensjahr angetreten wurde
Jetzt zu meinem konkreten Problem. Bei einem Ablehnungsbescheid (08/2008) steht "Leider muss Ihr Zulassungsantrag nach § 3 Abs. 7 Vergabeordnung ZVS vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden." Zu deutsch: Die Onlinebewerbung fristgerecht abgeschlossen, die postalische Zusendung des Antrags hat (über die Post) mehrere Wochen gedauert & war dadurch zu spät! Leider ist/war es für die Post nicht nachvollziehbar, warum der Versand so lange gedauert hat.
Kann mein Anspruch auf BAföG aufgrund dieses Ablehnungsbescheids verfallen?
Spielt es eine Rolle, dass ich - selbst bei fristgerechtem Eingang bei der ZVS - ich keinen Studienplatz bekommen hätte?
Sollte jemand diesen Fall gehabt haben, oder mir rechtliche Grundlagen nennen kann, wäre ich hierfür sehr dankbar.
MfG Doc Holiday