Hallo,
mein älterer Sohn wird bald 18 und es steht die Neu-Berechnung seines Unterhalts an, die mir noch nicht in allen Punkten klar ist. Vielleicht kann mir jemand helfen!?
Ich, berufstätig und alleinerziehend, wohne mit meinen beiden Kindern (7 J. und 18J.) zusammen, was auch noch in den nächsten zwei Jahren mindestens der Fall sein wird. Beide Kinder haben verschiedene Väter, die keine weiteren unterhaltspflichtigen Kinder haben.
Für den Kleinen erhalte ich Unterhalt von dessen Vater in Höhe von 272,-€. Muss ich den Unterhalt auf mein Einkommen anrechnen? Gibt es für mich so eine Art "Freibetrag" dafür, dass der Kleine auch bei mir wohnt? Kann ich berufsbedingt nötige Betreuungskosten für den Kleinen von meinem Einkommen abziehen?
Wie wird ermittelt, wieviel Unterhalt meinem 18-Jährigen überhaupt insgesamt zusteht? Sein Vater und ich verdienen unterschiedlich viel (Vater verdient mehr als ich). Wie ist das mit den Stufen in der Düsseldorfer Tabelle? Wenn ich das richtig verstanden habe, beziehen sich die Beträge ab 18 auf 2 Unterhaltsberechtigte. Dies gilt für mich, aber nicht für den Vater meines älteren Sohnes. Wie geht man damit um?
Gibt es neben Selbstbehalt und berufsbedingten Aufwendungen weitere abzugsfähige Posten (z.B. Riester-Rente)?
Viele Grüße!