Noch einmal Hallo an Alle,
nach dem Tod meines Mannes habe ich beim Jugendamt einen Jugendhilfeantrag gestellt. Mein 15-jähriger Sohn besucht seit 2 Jahren ein Internat und ich kann von meinem derzeitigen Einkommen nicht für die Kosten aufkommen. Nun hat mir das Jugendamt nach monatelanger Prüfung Jugendhilfe bewilligt. Was für mich allerdings schwer nachvollziehbar ist, ist die Tatsache, dass Sie das Kindergeld und die Halbwaisenrente in voller Höhe als Mindeskostenbeitrag meinerseits anrechnen.
Da dies ja das Geld , das für das Kind bestimmt ist, ist das sicher korrekt, doch ich verstehe nicht das es in voller Höhe angerechnet wird. Mein Sohn verbringt ca. 190 Tage in Jahr im Internat, die übrigen Tage (Wochenende, Ferien, ggf. Krankheit) lebt er bei mir. Und nun frage ich mich, ob mir dann nicht auch ein Anteil an KG und HWR zusteht. Ich bin ja auch diejenige, die die Fahrkarte (635,-- €/Jahr), die Kleidung und auch die Verpflegung und Unterkunft an den restlichen 175 Tagen stellt.
Ich habe mich schon durch die halbe google Welt gearbeitet, was mir leider nicht weiter geholfen hat. Vielleicht kann mir hier jemand Auskunft geben.
Liebe Grüße
Pfauenauge