Krankenversicherung rückwirkend bezahlen

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  • Hallo,


    ich habe folgendes Problem: Da ich bis einschließlich des WS05/06 zwei Auslandssemester in Neuseeland absolviert habe, konnte mich ein Brief der AOK nicht erreichen, in der mir mitgeteilt wurde, dass meine Familienversicherung Ende des Jahres ausläuft und ich mich studentisch versichern muss. Ich nahm fälschlicherweise an, dass ich bis zum 27.Lebensjahr familienversichert bin.
    Ich war auch im Dezember 2006 bei einem Zahnarzt, ohne dass das angemerkt worden ist oder mir bewußt war, dass ich nicht krankenversichert war bzw. bin. Gestern habe ich mit der AOK gesprochen und erfahren, dass ich die monatlichen Beitragszahlungen des gesamten Jahres von 2006 zurückzahlen muss.
    Da jetzt auch noch die Studiengebühren hinzukommen, kann ich mir das nicht leisten, habe aber gehört, dass das Bafög-amt dafür aufkommt. Nachdem ich heute mit einem Mitarbeiter gesprochen hatte, teilte mir dieser mit, dass nur drei Monate rückwirkend gezahlt werden würde.


    Handelt es sich hier nicht um einen Härtefall, der Ausnahmeregelungen vorsieht? Letztendlich hätte ich mich natürlich studentenversichert, wenn ich diesbezüglich benachrichtigt worden wäre, ganz besonders, wenn ich weiß, dass das Bafög-Amt mir diesen Betrag zusätzlich überweist. Außerdem muss ich diesen Betrag ja ohnehin bezahlen, ich weiß nur nicht genau wie ...


    Ich befinde mich übrigens im letzten Förderungssemester (8.Semester), benötige aber noch ein weiteres Semester, um abzuschließen.


    Würd mich freuen, wenn Sie mir sagen könnten, wie ich fortfahren soll.


    Vielen Dank im voraus,
    David

  • hi david,


    das bafög-amt zahlt grundsätzlich nur 3 monate rückwirkend oder ist das rechtlich, dass nur 3 monate rückwirkend gefordert werden dürfen?


    und wegen deines auslandssemesters...es liegt bei dir, dafür zu sorgen, dass, wenn du hier gemeldet bist, auch jemand für den schriftverkehr etc. sorgt;)


    gruß,


    chrstoph

  • Hey Christoph,


    danke erst mal für die Antwort. Was den Schriftverkehr angeht, so habe ich beispielsweise die Adresse meiner Mutter angegeben, die auch einen Brief mit einer Versicherungskarte von 2005 erhalten hat. Deshalb gehe ich davon aus, dass die AOk die richtige Adresse hatte.
    Außerdem erhielt die AOK von mir Studienbescheinigungen, auf denen aufgeführt war, dass ich zwecks Auslandsstudium für zwei Semester beurlaubt wurde, woraus sich ja erschließen lässt, dass ich mich in diesem Zeitraum auch nicht in Deutschland aufhielt.


    Ich werde nun erfragen, an welche Adresse der Brief geschickt wurde.


    Was ich weiterhin nicht weiß, ist ob das Bafög-Amt für solche Fälle Härtefälleregelungen vorsieht, da ich diese Summe einfach nicht zahlen kann, aber erst wieder versichert bin, wenn ich gezahlt habe.


    Gruß,
    David

  • Meinst Du mit einer Härtefallregelung, dass das BAföG-Amt Dir mehr Geld zuschießt?


    Ich halte dies für eher unwahrscheinlich...ich würde probieren, mit der AOK eine Ratenzahlung des ausstehenden Betrages zu vereinbaren;)


    LG