Hallo,
ich habe folgendes Problem: Da ich bis einschließlich des WS05/06 zwei Auslandssemester in Neuseeland absolviert habe, konnte mich ein Brief der AOK nicht erreichen, in der mir mitgeteilt wurde, dass meine Familienversicherung Ende des Jahres ausläuft und ich mich studentisch versichern muss. Ich nahm fälschlicherweise an, dass ich bis zum 27.Lebensjahr familienversichert bin.
Ich war auch im Dezember 2006 bei einem Zahnarzt, ohne dass das angemerkt worden ist oder mir bewußt war, dass ich nicht krankenversichert war bzw. bin. Gestern habe ich mit der AOK gesprochen und erfahren, dass ich die monatlichen Beitragszahlungen des gesamten Jahres von 2006 zurückzahlen muss.
Da jetzt auch noch die Studiengebühren hinzukommen, kann ich mir das nicht leisten, habe aber gehört, dass das Bafög-amt dafür aufkommt. Nachdem ich heute mit einem Mitarbeiter gesprochen hatte, teilte mir dieser mit, dass nur drei Monate rückwirkend gezahlt werden würde.
Handelt es sich hier nicht um einen Härtefall, der Ausnahmeregelungen vorsieht? Letztendlich hätte ich mich natürlich studentenversichert, wenn ich diesbezüglich benachrichtigt worden wäre, ganz besonders, wenn ich weiß, dass das Bafög-Amt mir diesen Betrag zusätzlich überweist. Außerdem muss ich diesen Betrag ja ohnehin bezahlen, ich weiß nur nicht genau wie ...
Ich befinde mich übrigens im letzten Förderungssemester (8.Semester), benötige aber noch ein weiteres Semester, um abzuschließen.
Würd mich freuen, wenn Sie mir sagen könnten, wie ich fortfahren soll.
Vielen Dank im voraus,
David