Einige Fragen zum Thema Bafög....

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  • Hallo!!!


    Ich bin Stefan und werde im märz 24 Jahre alt.
    Zur Zeit bin ich bissl verwirrt und habe einige fragen die ich mir selber nicht beantworten kann, deshalb erstelle ich diesen Thread.


    Hoffe mir kann da jemand helfen.


    Also ich bin seid 7 Monaten arbeitssuchend. habe eine Wohnung wo ich 310 euro warmmiete bezahle.


    Bin seid dem 6 februar auf einer Abendrealschule um mein FOR nachzumachen. Ich habe eine abgeschlossene ausbildung als Verkäufer.


    Vorher habe ich 620 Euro arbeitslosengeld erhalten.
    Nun soll ich laut meiner Beraterin der arbeitsagentur Bafög beantragen.
    Die Unterlagen die ich dazu brauche habe ich vor mir liegen und wollte sie die Tage abgeben.


    Meine Eltern sind ebenfalls arbeitslos, da diese körperlich keine chance auf arbeitsstellen haben.


    Nun habe ich Online mal nachgeschaut wieviel Bafög ich bekommen könnte. Naja dies hab ich grob gemacht.
    Es sind ca 500 euro.


    Nicht das mir das zu wenig ist. Es geht eher darum das mir am ende des monats 35 euro für mich zum leben also essen und trinken bleiben.


    310€ Warmmiete
    55€ Internet
    20€ Fitnessstudio
    50€ monatlich (10monate lang) an das arbeitsamt zurückzahlen da diese mir am anfang zuviel zahlten
    30€ 2 Katzen
    465 € gesamtkosten


    nahrung,handy,bus und bahn... garnicht mitgezählt.
    ersparnisse,versicherungen,auto ect hab ich nicht.


    naja ob ich zum sozialamt muss weiss ich auch nicht so richtig, war da noch nie und gehe auch ungern dort hin.


    ich weiss ja auch garnicht ob mir Bafög bewilligt wird. oder ist das meistens immer so das es 100% bewilligt wird?


    Was gibt es noch für möglichkeiten etwas geld zu bekommen?
    Ich habe mir gedacht das ich mir halt einen 400euro minijob besorge.
    Nur wieviel würde mir dann vom Bafög bleiben?
    wenn ich geschäzt 400euro bafög und 400euro minijob bekommen würde, währe ich schon zufrieden.


    ausserdem verunsichert mich dies das ich gelesen habe das ich als Studierender die hälfte des Bafögs das ich bekomme zurück zahlen muss. Stimmt dies? Wenn ja wie läuft das dann ab?
    Wenn ich jetzt 500€ bekomme und 1 jahr lang zu schule gehe kommen kosten von 2600€ auf mich zu die ich zurückzahlen muss. oder etwas nicht?


    Ich habe auch schon mit dem gedanken gespielt was währe wenn ich jetzt plötzlich doch einen Job bekomme. Und ich dann aufgrund der arbeitszeiten die schule abbrechen muss. (job währe mir dann viel wichtiger)


    muss ich dann das gesamt Baföggeld was ich bekommen habe zurückzahlen?


    sry für die vielen fragen,aber ich weiss wirklich nicht mehr weiter. zerbrösel mir seid stunden hier mein kopf.


    über antworten würde ich mich sehr freuen, fragen beantworte ich gerne.

  • Das Schüler -BAföG wird als Zuschuss gewährt, es muss nichts zurückgezahlt werden. Nur Studenten erhalten das BAföG zur Hälfte als Darlehen. Auch bei Schulabbruch muss nichts zurückgezahlt werden. Der Freibetrag für Schüler erlaubt derzeit keinen 400 EUR-Job, aber ab 1.8.08 wird er erhöht, dann ist ein 400 EUR-Job ohne Abzug möglich.

  • danke für die antwort, aber uns wurde erzählt, das wir Studierende sind. gehört das denn noch zu der Kategorie Schüler?


    die frage ob ich andere zuschüsse bekommen könnte wurde leider noch nicht beantwortet.
    zb Wohngeld? oder kann ich wirklich nur diese geschätze 500 euro erhalten? wo ich im prinzip nichts übrig habe um mich ernähen zu können.

  • Hallo


    also Du giltst als Schüler und vor allem musst Du erst mal ein Jahr die Schule erfolgreich besuchen bevor Du BAföG Anspruch hast, das ist bei Abendrealschulen so geregelt.
    Wohngeld kannst du beantragen solange Du keinen BAföG Anspruch hast, ab dem BAöfG Anspruch steht Dir kein Wohngeld mehr zu.


    Gruss Andy

  • achso, also bringt es eigentlich nichts,wenn ich bafög beantrage.
    dann erhalte ich weiterhin arbeitslosengeld was für mich auch besser währe.


    naja wohngeld hat sich dann komplett verarbschiedet. das ist dann kein thema mehr.
    wollte den bafögantrag am donnerstag abgeben,aber werde erstmal hingehen und die fragen die ich hier gestellt habe nochmal stellen.


    also nicht das ihr denkt das ich euch nicht glaube, ich will es nur von verschiedenen leuten hören.


    für weitere kommentar bin ich euch dankbar und schonmal danke für die schon geschriebenden beiträge

  • Nach § 17 Abs. 2 BAföG wird die Förderung zur Hälfte als Darlehen geleistet "bei dem Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen sowie bei der Teilnahme an einem Praktikum, das im Zusammenhang mit dem Besuch dieser Ausbildungsstätten steht".


    Für alle anderen Ausbildungen gilt § 17 Abs. 1 BAföG, wonach die Ausbildungsförderung als Zuschuss geleistet wird.

  • "vor allem musst Du erst mal ein Jahr die Schule erfolgreich besuchen bevor Du BAföG Anspruch hast, das ist bei Abendrealschulen so geregelt."


    Davon steht im BAföG nichts. Voraussetzung für die Förderung der Ausbildung an einer ARS ist aber, dass die Unterrichtszeit mindestens 20 Wochenstunden beträgt. Wenn neben dem Schulbesuch gleichzeitige Berufstätigkeit vorgeschrieben ist, wird idR kein BAföG gezahlt (§ 2 Abs. 5 BAföG und Tz. 2.5.2 sowie Tz 2.5.4 der BAföG-Verwaltungsvorschrift).


    Ob die Wochenstundenzahl mindestens 20 Wochenstunden beträgt, ist von der Schule auf der "Bescheinigung nach § 9 BAföG (Formblatt 2)" auf Zeile 22 zu bescheinigen. Schau mal nach, ob das so bescheinigt wurde.

  • Stefan: Dein Leistungsanspruch bemisst sich nach § 12 BAföG (Bedarf für Schüler):
    Grundbedarf 417 EUR
    Mietzuschlag 64 EUR
    Zuschuss für Krankenkasse: 47 EUR
    Zuschuss für Pflegeversicherung: 8 EUR.


    Ab 1.8.2008 erhöhen sich diese Beträge.

  • Du kannst neben der ARS auch noch einen Minijob haben, allerdings kannst du nicht volle 400 EUR anrechnungsfrei kassieren; dies ist erst ab 1.8.08 möglich, weil ab dann der Einkommensfreibetrag erhöht wird.
    Es müsste auch geprüft werden, ob Anspruch auf Kindergeld besteht. Außerdem könnte auch noch ein Mietzuschuss nach § 22 Abs. 7 SGB II in Betracht kommen.

  • ich besuche 20 stunden lang die schule in der woche. steht auch auf der schulbescheinigung.


    einige aus meiner klasse haben auch bafög beantragt obwohl diese auch neu an der schule sind und die haben ne zusage erhalten.
    die eine bekommt 480 euro trotz wohnung und auto.


    einige andere bekommt sogar noch kindergeld.
    also könnte ich sozusagen auch kindergeld beantragen?