hallo,
habe eine Frage. Letztes Jahr hab ich ungefähr doppelt soviel bafög erhalten wie dieses Jahr. nach telefonischer Rückfrage meinte die bafög Dame, es liege wohl an meiner Schwester.
nun noch ein paar fakten: Eltern geschieden, Mutter bezieht ALG, Vater verdient. meine Schwester war im BWZ 08/09 im letzten Jahr ihrer Ausbildung, und das noch anrechenbare Einkommen meines Vaters wurde nach §11 Abs.4 aufgeteilt.
im BWZ 09/10 hat meine Schwester die Berufsoberschule zum Erlangen der fachgebundenen Hochschulreife besucht - und elternunabhängiges Bafög erhalten.
Die Bafög-Dame meinte, wenn meine schwester elternunabhängiges bafög bezieht, gibts für mich weniger, also die aufteilung fällt weg.
für mich unerklärlich, da ja im §11 Abs. 4 steht, dass das anrechenbare Einkommen auch unter Kindern aufgeteilt wird, die elternunabhängiges Bafög beziehen. Und es ist auch kein Abendgymnasium oder Kolleg, welche die Aufteilung ausschließen würde.
Weiss da von euch jemand Bescheid ob ein Widerspruch sinnvoll ist, und wie ich da am besten vorgehen sollte wegen Begründung und so?