Hallo,
laut meinen Recherchen müsste ich Anspruch auf Wohngeld haben. Etwas verunsichert hat mich lediglich die Aussage einer Bekannten, sie meinte dass in einer Wohngemeinschaft lediglich eine Mietpartei Anspruchsberechtigt ist. Stimmt das?
Gilt dies für Wohngemeinschaften? Sprich, wenn meine Mitbewohnerin Wohngeld bekäme, könnte ich keinen Antrag mehr stellen?
Grüße