Verlust aus selbständiger Tätigkeit

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  • Ich bin Rentner und nebenbei selbständig tätig. 2008 habe ich bei der selbständigen Tätigkeit Verlust gemacht, der auch vom Finanzamt steuermindernd anerkannt wurde. Bei der Berechnung der BAFÖG Berechtigung wurde die Einkommensminderung nicht berücksichtigt. Da ich aber weniger Steuern bezahlen musste erhöhte sich mein verfügbares Einkommen. Folge: Mein Sohn erhielt kein BAFÖG mehr. Das bedeutet mein Verlust wirkte sich beim BAFÖG doppelt negativ aus. Hat jemand ähnliche Erfahrungen machen müssen.

  • Maßgeblich sind die positiven Einkünfte.
    Einkünfte aus Selbstständigkeit z.B. -10.000,00 Euro (verlust)
    Einkünfte aus Selbstständigkeit im Sinne positive Einkünfte 0,00 Euro


    Ein Verlustausgleich ist nicht zugelassen


    z.B. Rente 15.000,00 Euro und der verlust von oben = 5.000 Euro


    da nicht zulässig, bleibt es bei den 15.000,00 Euro


    Eine mögliche Variante wäre der Aktualisierungsantrag, eine andere wäre den september abzuwarten (BAföG-Reform).
    Wenn die wie geplant kommt, sollten neue Freibeträge etc. evtl. ganz legal zu einem Zahlbetrag führen.
    Hast du Gewerbesteuer bezahlt? wenn ja, ist die dem Amt mitgeteilt wurden? Diese Steuer kann berücksichtigt werden.


    Aber ist halt sehr vage, da wir die Zahlen (Rückseite Bescheid) nicht kennen.

  • Danke für die Antworten und Infos.
    Es geht mir in erster Linie darum, dass negatives Einkommen nicht einkommensmindernd, die daraus resultierende Steuerersparnis aber das verfügbare Einkommen erhöht. Für den BAFÖG Empfänger/Antragsteller doppelte negative Wirkung