Hallo,
ist eine Voraussetzung für den Anspruch auf Kindergeld, dass das Kind noch bei den Eltern bzw. Anspruchsberechtigten lebt? Mich irritiert da eine Formulierung , die im Punkt "Überprüfung fortbestehender Anspruchsvoraussetzungen" lautet:
- ein Kind, für das Leistungen bezogen wird, noch im Hauhalt des Berechtigten lebt ....
Wird also überprüft, ob das Kind noch bei den Eltern wohnt und wenn nicht, gibt es kein Kindergeld mehr? Wenn ja fände ich das ziemlich unlogisch, denn wann bräuchte das Kind das Kindergeld mehr, als wenn es beginnt, einen eigenen Haushalt zu gründen?!
Vielleicht verstehe ich da ja was falsch, würde mich über Aufklärung sehr freuen.
viele Grüße sunnythi