Hi,
eine bekannte fragte mich zu ihrer aktuellen Situation ob sie mit einem bekannten eine WG gründen könne?
Sie ist alleinerziehend und er single.
Er arbeitet. Sie nicht wegen Kind.
Ihr steht ca. 400 kaltmiete zu. Nun möchten die beiden eine wohnung für 700€ warm mieten. 4 Zimmer.
Er würde davon 350€ + Nebenkosten übernehmen, Sie den rest.
Darf man das ?? oder sagt das arbeitsamt nein ?
er wohnt schon in einer WG alle berufstätig, sie noch bei den eltern. er hat seinen 1. wohnsitz noch bei der eltern und den 2. wohnsitz in seiner WG.
Was kann ich den beiden sagen was die beste lösung wäre???
Hartz4 WG´s (Wohngemeinschaften)
Wohngemeinschaften sind keine Haushaltsgemeinschaften. Und: Untermietverträge sind allgemein ein guter Beleg um klarzumachen, dass man nur die Wohnung teilt aber nicht aus einem Topf wirtschaftet.
Wenn Sie mit einem oder mehreren Personen sich eine Wohnung teilen. Sie dürfen in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis leben und müssen eigene Räume zur Verfügung haben!
Selbst wenn sie Räume wie Küche, Bad ect. teilen, ist dies kein Problem, wenn dies in einem Miet- oder Untermietvertrag klar dargelegt wird. Eine Untermietvertrag regelt im Allgemeinen alles. Stellen Sie dies auch in einem persönlichen Gespräch dar, dass sie NUR in einer WG leben!
quelle: gegen-hartz.de/hartz4.php
lg