Hallo zusammen,
Ich habe Ende der 80-ger Jahre-Anfang 90-ger Bafög erhalten für ein Hochschulstudium und habe das gesamte Darlehen einschliesslich angefallener Zinsen und Kosten im Frühjahr 2001 vorzeitig zurückgezahlt.
Am vergangenen Wochenende bekam ich nach mehr als 9 Jahren eine Mahnung vom BVA Köln über
~ € 1200 (Resttilgung + draufgeschlagene Zinsen) und einen Kostenbescheid über € 25.- wegen Adressermittlung (sie haben allerdings nichts ermittelt, sondern über meine Mutter erhalten und rechnen das jetzt bei mir ab…). Ich werde Widerspruch einlegen, habe allerdings noch ein paar Fragen.
Zum besseren Verständnis erst noch ein paar Eckdaten:
- Gesamtschuld laut Rückzahlungsbescheid war:
13840 D-Mark (1998)
- Rückzahlung erste Hälfte + angefallener Zinsen:
im Jahr 2000
- Rückzahlung Restschuld + angefallener Zinsen:
im April 2001
Vor der letzten Rückzahlung habe ich dem Amt schriftlich eine Komplettübersicht erstellt über alle getätigten Zahlungen. Ausserdem darin gleichzeitig eine Anfrage zu einem prozentualen Teilerlass wegen vorzeitiger Ablösung des Darlehens und die Frage ans Amt um mir eine schriftliche Bestätigung der Berechnung / Ende Rückzahlung zukommen zu lassen.
Das Geld war bezahlt im April 2001, eine schriftliche Bestätigung habe ich damals aber nicht mehr erhalten. Fand ich ehrlich gesagt merkwürdig, habe es aber nach einigen Monaten auch ad acta gelegt und dann als abgeschlossen gesehen.
Im Januar 2002 bin ich umgezogen (habe dem BVA allerdings keine Adressveränderung gemeldet, da ich die Sache für abgeschlossen hielt). Das Nichtmelden der neuen Adresse wirft man mir jetzt nach 9 Jahren und 3 Monaten allerdings vor und möchte 25€…..
Gehört habe ich bis zum letzten Wochenende vom BVA nichts, jetzt möchte man allerdings scheinbar noch Restgeld von mir, wovon ich die Zusammensetzung und den Betrag schleierhaft finde (Mahnung? , auf welcher Basis? Habe doch alles bezahlt?)….
Ich werde also Widerspruch einlegen:
1. Gehe ich vorläufig von einem Fehler des Amtes aus: Wieso Mahnung ? Was ist hierfür die Grundlage, da alles bezahlt ist.
2. Aber:
Falls sich herausstellen sollte, dass sich hinter dieser Mahnung die von mir vor mehr als 9
Jahren gefragte "Bestätigung / Verrechnung" verbirgt:
- Bin ich nach so langer Zeit noch verpflichtet um diesen
Betrag zu zahlen?
- Gibt es eine Verjährung? Es kann doch nicht sein, dass
man sich als Amt so lange Zeit lassen kann und dann
noch Geld einfordert?
- Wenn es eine Verjährung gibt auf welche Gesetze /
Paragraphen kann ich mich berufen?
Fühle mich irgendwie auf den Arm genommen...
Es wäre nett, wenn mir jemand kurzfristig hierzu antworten könnte. Vielen Dank schon mal für eventuelle Berichte.
Grüsse,
LaBrunette