Krankmeldung und jetzt Rückzahlung?

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  • Hey ihr Lieben,


    ich habe folgendes Problem:
    Seit dem letzten Jahr besuche ich ein Kolleg und war nun 1,5 Monate krank geschrieben. Meine Schule hat mich einfach zum 9.6, 2 Wochen nach dem ersten Krankheitstag vom Bafögamt abgemeldet und nun soll ich knapp 700€ zurück zahlen.


    Die Begründung ist, dass ich mich nicht abgemeldet hätte!
    Dabei habe ich immer angerufen und per E-Mail die Krankmeldung an das Kolleg geschickt, weil häufig Unterlagen dort abhanden kommen und ich auf Nummer sicher gehen wollte.


    Über die Abmeldung wurde ich im übrigen auch nicht in Kenntnis gesetzt, obwohl meine aktuelle Telefonnummer, als auch E-Mail Adresse und weitere Daten der Schule vorlagen.


    Nun frage ich mich, was ich dagegen unternehmen kann, denn ich bin meiner Informationspflicht nachgekommen.
    Die Anrufe meinerseits sind in den Einzelverbindungsnachweisen meines Telefonanbieters aufgeführt und der gesante Schriftverkehr befindet sich in meinem E-Mail Postkorb.


    Sollte sich mit der Schule keine Einigung erzielen lassen, werde ich wohl auch meinen Rechtsbeistand einschalten, mit diesem müsste ich doch eigentlich Erfolg haben und der Zahlung entgehen, oder?
    Schließlich habe ich mich immer (!) ordnungsgemäß abgemeldet...


    Über Antworten und Ratschläge freue ich mich!


    Vielen Dank

  • Aus den Einzelverbindungsnachweisen geht nur hervor, dass du bei der Schule angerufen hast, mehr nicht. Die Emails wären schon ein besserer Anhaltspunkt, hier bräuchte man aber noch die Originale vom Arzt.


    Grundsätzlich ist eine 1,5 monatige Krankheit nicht schädlich für das BAföG, da es für drei Monate weitergezahlt wird. Hier liegt also der Dreh- und Angelpunkt bei deinen Unterlagen. Hast du diese gar nicht im Original bei der Schule eingereicht?