Ich habe ein Problem...nein besser meine beste Freundin hat ein Problem!
Ich erfuhr vor kurzem, dass wir beide wohl bald in die gleiche Stadt gehen würden sie für eine Ausbildung und ich für ein FSJ.
Meine Eltern haben damit absolut kein Problem und wollen mich auch bei der Wohnungssuche unterstützen und mir Unterhalt und Kindergeld auszahlen.
Der Vater von meiner Freundin jedoch, weigert sich auch nur einen Cent an sie zu zahlen, wenn sie für die Ausbildung ausziehen sollte. Dabei verdient er weit über dem Durchschnitt.
Ist er dazu nicht verpflichtet?
Dass was ich bisher im Internet finden konnte war so widersprüchlich das ich mir inzwischen etwas unsicher bin.
ich würde mich freuen wenn mir hier jemand ein etwas klareres Bild geben könnte!
Gruß Shiyo
Unterhaltsverweigerung?
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ich für ein FSJ.
Meine Eltern haben damit absolut kein Problem und wollen mich auch bei der Wohnungssuche unterstützen und mir Unterhalt und Kindergeld auszahlen.Da hast du Glück. Während des FSJ müssten deine Eltern dir, außer dem Kindergeld, nichts zahlen. Ein rechtlicher Unterhaltsanspruch besteht nicht.
das wir beide wohl bald in die gleiche Stadt gehen würden sie für eine Ausbildung.
Der Vater von meiner Freundin jedoch, weigert sich auch nur einen Cent an sie zu zahlen, wenn sie für die Ausbildung ausziehen sollte. Dabei verdient er weit über dem Durchschnitt.
Ist er dazu nicht verpflichtet?Wäre die Ausbildungsstätte auch von der elterlichen Wohnung zu erreichen?
Wieviel verdient deine Freundin in der Ausbildung?
Leben die Eltern zusammen oder getrennt? -
Danke für die Antwort!
Die Strecke beträgt knapp 80km und ist kaum mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ohne vorher mit dem Auto zu fahren.
Sie bekomm in etwa 500€, ob Brutto oder Netto weiß ich nicht genau, aber sich davon eine Wohnung leisten, auch wenn man sich die Miete teilt, und nebenbei auch noch für die anderen Kosten wie Lebensmittel, Kleidung etc. auf zu kommen ist ziemlich schwer.
Gruß Shiyo -
Die Strecke beträgt knapp 80km und ist kaum mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ohne vorher mit dem Auto zu fahren.
Dann ist der Auszug eindeutig in der Ausbildung begründet und die Eltern können beim Unterhalt nicht die kostenfreie Unterkunft bei ihnen verweisen.
Sie bekomm in etwa 500€, ob Brutto oder Netto weiß ich nicht genau
Das wäre aber wichtig, zu wissen.
Unterhaltsbedarf nach Düsseldorfer Tabelle 640 €
500 € netto + 184 € Kindergeld -> Bedarf gedeckt
399 € netto + 184 € Kindergeld -> die Eltern müssten noch was zahlen, wobei aber vorrangig BAB zu beantragen wäre (auch wenn es vielleicht abgelehnt wird)Fängt sie jetzt erst an? Wenn nicht, dürfte demnächst das nächsten Ausbildungsjahr beginnen und sie bekommt mehr Geld.
Unterhalt müssen beide Elternteile zahlen, daher auch die Frage nach dem getrennt lebend.
Erhält sie keinen Unterhalt, dann kann sie diesen Antrag bei der Familienkasse einreichen:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/Publikation/V-Kg11e-Antrag-anteilige-Auszahlung.pdf -
Nein ihre Eltern leben nicht getrennt.
Also müssten sie theoretisch keinen Unterhalt zahlen.
Doof aber lässt sich dann wohl nicht ändern.
Dessweiteren will ihr Vater ihr jedoch auch das KG verweigern.
Und das ist doch soweit ich weiß gar nicht möglich, oder? -
Dessweiteren will ihr Vater ihr jedoch auch das KG verweigern.
Und das ist doch soweit ich weiß gar nicht möglich, oder?Klick mal auf meinen Link.