Hallo!
Ich habe vor ein paar Tagen meinen Bafög-Bescheid erhalten.
Ich bekomme inkl. Mietzuschuß 530,00 Euro. Dazu kommen 154 Euro Kindergeld und ich bekomme von meinem Onkel noch monatlich Geld überwiesen.
Ich kann also ganz gut davon leben…
Allerdings habe ich ein bißchen Angst über die 5200 Euro zu kommen, deshalb habe ich vor meinen Onkel darum zu bitten ein Konto auf seinen Namen zu eröffnen und das Geld, das ich monatlich von ihm erhalte dort einzuzahlen. Ich habe eigentlich vor, diesen Betrag nicht anzutasten und damit nach meinem Stadium das Bafög-Darlehnen zu begleichen.
--> Ist das „legal“?! Oder sieht das BaföG-Amt darin ein Problem? Das Konto würde nur auf den Namen meines Onkels laufen und ich wäre lediglich bevollmächtigt.
Hinzukommt, daß mir der Vater meiner Freundin zu Beginn des Studiums 1700 Euro geliehen hat, von denen ich eine Wohnungskaution und die bisherige Miete bezahlt habe. Dies war notwendig, da ich relativ mittlellos war.
Diesen Betrag würde ich ihm nun, nachdem ich die Nachzahlung vom BaföG-Amt erhalten habe, natürlich gerne zurückzahlen. Allerdings hat er mir den Betrag erst geliehen nachdem ich den BAföG-Antrag schon gestellt hatte, deshalb konnte ich diese „Verpflichtung“ damals nicht angeben. Des Weiteren wurde mir das Geld bar eingezahlt und nicht überwiesen, es gibt also keinen Beleg darüber.
--> Was sagt das BaföG-Amt dazu wenn jetzt einfach so 1700 Euro von meinem Konto runtergehen?
--> Wieviel kann das BaföG-Amt eigentlich wirklich einsehen? Ich habe gelesen ab 100 Euro wird genauer hingesehen.
Heißt das ich muß jeden Kassenbeleg aufheben, wenn ich mir mal neue Schuhe oder so was kaufe? Was ist wenn ich monatlich 200 Euro abhebe und diese „irgendwie“ ausgebe. Beispielsweise zum Einkaufen (Essen und Trinken).
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruß
majestic