Hallo!
Zu meiner Situation: ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung und möchte nun mein Abi nachholen. Rein formell erfülle ich die Bedingungen für elternunabhängiges BAföG. ABER: ich habe für eine Weiterbildungsmaßnahme Meister-BAföG bezogen, diese Fortbildung aber nicht beendet, sprich kein Abschluß. Nun muß ich im Antrag ja angeben, ob ich schon mal BAföG erhalten habe. Kann mir jetzt weiteres BAföG verwehrt werden bzw. welche Konsequenzen drohen mir? Da ich bis 30.06. der Schule zusagen muss (und auch kündigen) hänge ich nun in der Luft. Ohne BAföG kriege ich die Schulzeit nicht finanziert.