Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, Jugendamt sagt was anderes

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  • Hallo, ich ganz neu hier und hoffe es kann mir jemand weiterhelfen!
    Ich habe eine 10 jährige Tochter für die ich Unterhalt zahlen muss, das Jugendamt hat eine neue Berechnung erstellt, die meines Erachtens nicht mit der Düsseldorfer Tabelle übereinstimmt. Berrechnungsgrundlage Nettoeinkommen 2170,- monatlich, minus 121,- berufsbedingte Aufwendung, anrechenbares Einkommen von 2049,- . Nach der Tabelle müsste ich 309,- Unterhalt zahlen, das Jugendamt schreibt mir aber die Summe von 327,-! Warum? Gibt es immer noch Unterschiede zwischen Ost und West? Es wäre schön eine schnelle Antwort zu erhalten!
    Vielen Dank im Vorraus!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • Die Düsseldorfer Tabelle weist den monatlichen Unterhaltsbedarf bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang, aus. Bei einer geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Zuschläge durch Einstufung
    in höhere Gruppen
    angemessen sein.