BAföG mit Schwerbehinderung

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  • Hallo ich bin lemon! :D



    Ich hoffe mir kann jemand helfen...


    Werde im Juli 30:eek: und möchte im Wintersemester 2010 ein Fernstudium anfangen


    2004 wurde bei mir eine chronische Krankheit festgestellt.. habe einen Schwerbehindertenausweis von 50 GdB.


    2001 habe ich mein Abitur gemacht und danach eine interne Ausbildung. Bin jetzt 12 Jahre im Einzalhandel tätig. Möchte unbedingt aus dieser Branche raus (bekanntes Drogerieunternehmen).


    Wegen meiner Krankheit hatte ich nicht die Motivation ein Studium anzufangen, ständig kam etwas dazwischen.. :(


    Nun die Frage *sorry* ist das ein Härtefall?


    Habe ich mit dieser Situation Anspruch auf BAföG??



    Ich danke im Voraus :)


    Liebe Grüße


    lemon

  • Ob ein Härtefall vorliegt, liegt ganz daran, was "ständig dazwischen" gekommen ist. Immerhin liegen zwischen 2001 (Abitur) und heute gut 9 Jahre.

  • Hallo :)


    In den 9 Jahren hatte ich 3 Schübe, welche auch im Krankenhaus behandelt werden mussten. :(


    2004, 2006, 2008... ändert das was?


    vielen lieben Dank :)

  • Super Community hier...


    Nicht mal eine anständige und kompetente Antwort hat mein Postfach erreicht. Aber, um ehrlich zu sein, hab es auch nicht anders erwartet. :D


    Die Manieren lassen hier auch zu wünschen übrig. Siehe
    07.06.2010 21:54
    Tinchen Ob ein Härtefall vorliegt, liegt ganz daran, was "ständig dazwischen" gekommen ist. Immerhin liegen zwischen 2001 (Abitur) und heute gut 9 Jahre.



    Auf sowas unkompetentes hätte ich auch verzichten können!


    Adé


  • Das hat mit Inkompetenz nichts zu tun, da die Frage durchaus berechtigt war. Ein Härtefall liegt dann vor, wenn du am Beginn oder der Fortführung der Ausbildung gehindert warst. Mit Attesten kannst Du also nachweisen, dass es Dir nicht möglich war, das Studium vor dem 30. Lebensjahr aufzunehmen, da Du aus gesundheitlichen Gründen (in deinem Fall eine Behinderung) nicht in der Lage warst. Du müsstest also für diese Zeiträume die entsprechenden Bescheinigungen haben.
    Das ist aber nur ein Teil der Förderung. Wenn zunächst geklärt ist, dass Du nach dem 30. noch förderungsfähig wärst (persönliche Voraussetzung), müsste noch geklärt werden, ob Deine Ausbildung (Fernstudium) förderungsfähig ist. Dazu müsste man wissen, an welcher Fernuni Du studieren möchtest und in welchem Umfang (Stunden/ Woche).