1. Frage: Angenommen, mein Ex und ich (beide in neuen Beziehungen) schaffen es, uns über den Unterhalt unseres volljährigen Kindes (ab August Student im Ausland) außergerichtlich zu einigen und wir unterschreiben eine Vereinbarung: Ist diese dann z.b. beim KG-Antrag oder anderen Behörden gegenüber ausreichend? Oder muss diese notariell beglaubigt werden oder, schlimmer: muss unser Kind per Gericht ein Urteil erwirken, aus dem dann die jeweiligen Zahlungen hervorgehen?
2. Frage: Werden bei einer Berechnung des Unterhaltsanspruchs unseres Kindes dem Vater und der Mutter gegenüber jeweils die Einkünfte der neuen Lebenspartner berücksichtigt?
3. Frage: Beim Kind: Wirken sich Ersparnisse des Kindes als eigenes Einkommen mindernd auf seinen Unterhaltsanspruch aus (640 € minus KG)?