Bekomme ich als untermieter wohngeld?

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  • Hallo leute!


    habe eben dieses forum gefunden in der hoffnung dass mir jemand helfen kann....
    zu meiner Situation


    ich wohne mit meiner freundin zusammen, sie ist in der ausbildung, ich gelehrnter schlosser und ich fange dieses jahr an zu studieren. im vertrag stehen beide als mieter drin, doch teilen wir alle kosten durch zwei, wir haben eine monatl. miete von 355€ zusammen (freundschaftspreis ihrer eltern). laut sachbearbeiter des wohngeldamtes spiele es keine role, da sie ja verdienen wird, also bekomm ich kein wohngeld, ist das wahr?

  • Hallo,


    Zitat

    laut sachbearbeiter des wohngeldamtes spiele es keine role, da sie ja verdienen wird


    Diese Aussage ist Quatsch.


    Zitat

    Bekomme ich als untermieter wohngeld?


    Du bist kein Untermieter, denn Du schreibst selbst


    Zitat

    im vertrag stehen beide als mieter drin

    .


    Ansonsten dürfte mit Beginn des Studiums kein Anspruch auf Wohngeld vorliegen. Ob Ihr bis dahin einen Anspruch habt, kann ich mangels entsprechender Angaben Deinerseits nicht beurteilen.


    Gruß!

  • n'abend


    der sachbearbeiter sagte, dass wohngeld beziehe sich pro haushalt, egal wie viele dort erst einmal wohnen, in meinem fall, gehen wir mal davon aus dass meine freundin mit rund 1000€ verdienst darsteht und ich mit rund 600€ (duales studium), sind wir zwei bewohner.


    aber die frage die sich mir stellt: warum sind wir denn keine wohngemeinschaft? ich habe im mietvertrag auch eine klausel die besagt, dass die wohnung bei trennung ihr zugunsten steht.


    wenn sonst noch angaben fehlen bitte einfach schreiben, freue mich über jede information

  • Hallo,


    der Sachbearbeiter hat auch da etwas falsches gesagt. Aber wie auch immer - bei diesem Einkommen dürfte tatsächlich kein Anspruch auf Wohngeld vorliegen.


    Zitat

    aber die frage die sich mir stellt: warum sind wir denn keine wohngemeinschaft?


    Eigentlich habe ich das schon gesagt. Dazu kommt dann noch, daß Ihr ein Paar seid und auch miteinander wirtschaftet. Das alles spricht gegen eine WG.


    Gruß!

  • n'abend nochmal


    schon mal danke für die antwort!


    aber warum wirtschaften wir denn gemeinsam, im grunde kommt jeder für seinen anteil auf. also miete durch 2, kostgeld durch zwei, strom, wasser etc. sogar gez wird geteilt....


    ich verstehe dass nicht

  • Hallo,


    dafür gibt es mehrere Indizien:


    Zitat

    also miete durch 2, kostgeld durch zwei, strom, wasser etc.


    und


    Zitat

    sogar gez wird geteilt....


    sowie


    Zitat

    freundschaftspreis ihrer eltern


    Gruß!