unterhalt Krankenschwester im Medizinstudium

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  • Elternunterhalt / BAFÖG
    Medizinstudium nach Krankenpflegeausbildung




    Hallo! sorry kürzer konnte ichs nicht formulieren:


    Ausbildung zur Krankenschwester absolviert. (aber nicht die erforderlichen 3 Jahre gearbeitet) .


    Habe im 1. Semester 360€ Bafög erhalten. Diese wurden auf 60€ reduziert als mein Bruder sein Studium im Apr 2010 beendete.


    Jedoch hatte ich eine Abmachung mit meinen Eltern, dass sie mich nur im ersten Semester finanziell unterstützen da sie die erste Ausbildung finanziert haben und damals davon ausgegangen sind (und ich natürlich auch) dass ich selbst für meinen Lebensunterhalt im Studium aufkommen kann. Da ich meinen Eltern nicht länger belasten wollte.
    (intuitiv damals das „Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme“ berücksichtigt)


    Also erhielt ich ab April 70€ Bafög und 350€ aus meinem Nebenjob (da ich ja nicht über 400€ verdienen kann lt Bafög).
    Das Geld von meinen Eltern erhielt ich nicht mehr (das war ja so abgemacht) und auch nicht den Anteil vom Bafögamt (das kam überraschend – da uns nicht klar war dass ich bisher nur Bafög erhielt durch den Umstand dass mein Bruder studierte (sein Ausbildungsabschluss wird berücksichtigt- mein Abschluss aber nicht?) ) und nun sein Unterhaltsanspruch gg meine Eltern wegfallen würde und mir dieses Geld dann zustehen würde.


    Vorraussleistungsverfahren beantragt und Geld erhalten

    und 2 Wochen später erhielten meine Eltern die Rückzahlungsaufforderung der 1200€ ans Bafögamt, den Hinweis unterhaltspflichtig zu sein sowie die Forderung in den kommenden 4 Monaten jeweils 550€ ans Amt zu überweisen damit sie es mir schicken- und ein „Verbot „ mit mir weitere Unterhaltsabkommen untereinander zu treffen, sowie den Hinweis dass auf dieses Schreiben kein Widerspruch möglich sei. (<<< ist das nicht ein etwas zu starker Eingriff in das Private Leben zw.Eltern u. Kinder? )


    Also durch das Vorausleistungsverfahren wird eher ein Keil zwischen mich und meine Eltern getrieben - anscheinend haben wir den Sinn davon falsch verstanden ,weil wir dachten es gehe um eine rechtliche Klärung der Unterhaltspflicht.



    Ach ja, zusätzlich hat das Bafögamt sowohl an mich als auch an meine Eltern einen Fragebogen bezügl. des Vorausleistungsverfahrens verschickt mit ca13 Fragen zu meiner Motivation des Studiums und der Ausbildung- ob es Wunsch meiner Eltern war/ wie deren Meinung dazu war dass ich nach der Ausbildung noch studieren wollte/ ob ich Unterstützung in der Ausbildungszeit erhielt..usw.. und das kam erst nachdem meine Eltern die Info erhielten dass sie unterhaltspflichtig seien. Wozu also jetzt noch der Fragebogenaufwand wenn die sich schon für die Unterhaltspflicht aussprechen?


    Ich frag mich auch noch : wenn mein Bruder Bafög erhalten würde und ich meine Ausbildung zur Krankenschwester währenddessen beendet hätte- würde das Amt doch auch sagen dass meine Eltern nun nicht mehr unterhaltspflichtig sind und ich hätte kein Unterhaltsanspruch mehr gg meine Eltern?! Und meinem Bruder würde dann auch das Bafög gekürzt? Warum kann dann meine Ausbildung jetzt auch nicht anerkannt werden???


    Hat jemand ähnliches erlebt bzw. gibt’s ne Chance für mich trotzdem das elternunabhängige Bafög zu bekommen?
    Vielen Dank im Voraus.

  • Zitat

    gibt’s ne Chance für mich trotzdem das elternunabhängige Bafög zu bekommen?

    Seh' ich erst mal nicht. Hast Du hier schon geschaut: Elternunabhängiges BAföG - elternunabhängig fördern?

    Zitat

    und 2 Wochen später erhielten meine Eltern die Rückzahlungsaufforderung der 1200€ ans Bafögamt, den Hinweis unterhaltspflichtig zu sein sowie die Forderung in den kommenden 4 Monaten jeweils 550€ ans Amt zu überweisen damit sie es mir schicken- und ein „Verbot „ mit mir weitere Unterhaltsabkommen untereinander zu treffen, sowie den Hinweis dass auf dieses Schreiben kein Widerspruch möglich sei. (<<< ist das nicht ein etwas zu starker Eingriff in das Private Leben zw.Eltern u. Kinder? )

    Das mit dem Unterhaltsabkommen vllt. Ansonsten ist es eher eine Art Drohgebärde - die allerdings ernst genommen werden muss.

    Zitat

    Ach ja, zusätzlich hat das Bafögamt sowohl an mich als auch an meine Eltern einen Fragebogen bezügl. des Vorausleistungsverfahrens verschickt mit ca13 Fragen zu meiner Motivation des Studiums und der Ausbildung- ob es Wunsch meiner Eltern war/ wie deren Meinung dazu war dass ich nach der Ausbildung noch studieren wollte/ ob ich Unterstützung in der Ausbildungszeit erhielt..usw..

    Zitat

    ...wir dachten es gehe um eine rechtliche Klärung der Unterhaltspflicht.

    Genau das ist der Sinn der Fragebogenaktion.


    Zivilrechtliche Unterhaltspflicht und elternunabhängiges BAföG sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Es ist denkbar, dass BAföG elternunabhängig zu leisten ist, die zivilrechtliche Unterhaltspflicht aber noch besteht. Oder aber - häufiger - umgekehrt: Elternabhängige Förderung, aber keine Unterhaltspflicht mehr.



    Mit der Vorausleistung geht Dein - etwaiger - Unterhaltsanspruch gegen Deine Eltern automatisch auf das Amt über, das ihn ggf. geltend machen kann.


    Wird vorausgeleistet, überlegt das Amt also und prüft - wie hier.


    Gibt's keinen Unterhaltsanspruch nach dem BGB, sind die vorausgeleisteten Beträge fürs Amt verloren; das wäre eine quasi elternunabhängige Förderung. Es passiert nichts weiter, und alle anderen sind froh. Den Schriftwechsel mit dem Amt sollten Deine Eltern verkraften können.


    Gibt's einen Unterhaltsanspruch, wird das Amt den Unterhalt von Deinen Eltern (zurück-)fordern und ggf. gerichtlich vorgehen. Das ist dann aber auch okay so, weil sie es dann sind, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.

    Zitat

    Also durch das Vorausleistungsverfahren wird eher ein Keil zwischen mich und meine Eltern getrieben...

    Sehe ich aus dem genannten Grund anders.

    Zitat

    ...anscheinend haben wir den Sinn davon falsch verstanden ,weil wir dachten es gehe um eine rechtliche Klärung der Unterhaltspflicht.

    Passiert im Prinzip auch - nur vermutlich anders, als Du dachtest. Der Sinn geht vielmehr dahin: Die Studentin bekommt den ausgebliebenen Unterhalt vom Amt, das sich nun an ihrer Stelle mit den Eltern wegen des Unterhaltsanspruchs auseinandersetzt, während die Studentin in Ruhe studieren kann.


    Das Amt kann sich dabei natürlich auch irren. Deine Eltern sollten sich also gut informieren, ob sie nach dem BGB noch verpflichtet sind.


    Die Freibeträge für Deinen Bruder werden pauschal gewährt, unabhängig davon, ob er tatsächlich noch Unterhalt beanspruchen könnte. Das hat also mit der Frage, ob elternabhängig oder -unabhängig zu fördern ist, nichts zu tun.


    Übrigens: Was macht Dein Bruder nach Ende der Ausbildung? Wenn er nichts oder wenig verdient, kann ein einkommensabhängiger Freibetrag geltend gemacht werden. Oder wenn er eine weitere Ausbildung macht, kann auch das geltend gemacht werden.