hallo liebes Forum und Redaktionsteam,
Ich (29 Jahre alt), Student (8 Fachsemester mit BaföG Ablehnungsbescheid) habe einen Einkommen von 400€ Netto monatlich.
Meine Ehefrau und ich, sind beide die Hauptmieter der Wohnung bzw. stehen beide mit Unterschrift im Mietvertrag.
Meine Ehefrau (28 Jahre alt) und Kind (14 Wochen alt) erhalten nachdem SGB II einen ALG II, somit sind sie als eine BG(Bedarfsgemeinschaft geführt). Ihr Einkommen besteht aus:
184€ Kindergeld
515€ Elterngeld(auf 20 Monate)
585€ ALG II
1284€ Einkommen
Wenn ich mehr als 528€ verdienen, dann wird dieses auf den ALG II Anspruch meiner Ehefrau+Kind voll angerechnet. Aber was ist, wenn ich weniger als 528€ verdienen?
Hätte ich Anspruch auf Wohngeld, da gilt:
323€ Regelsatz
205€ Miete(1/3)
528€ Eigener Bedarf
Kann es sein, das durch die Differenz von 400€/monatlich (somit 4800€/jährlich) zu 528€/monatlich(somit 6336€/jährlich), einen Anspruch auf 128€/monatlich(somit 1536€/jährlich) Wohngeld habe?
Oder zu mindestens einen gewissen Anteil auf Wohngeld?
Habe vielleicht gar keinen Anspruch, da meine Ehefrau ALG II nach dem SGB II erhält?
Gibt es einen Regelsatz bzw. Formel für Wohngeld?
Danke für eure aufmerksame teilhabe meines Falles.