Hallo liebe Community,
schon wieder habe ich eine Frage.
Ich würde gerne wissen, ob eine Ehefrau die z.B. aus Rumänien nach Deutschland zum studieren kommt, also aus eine EU-Mitgliedsstaat, Bafögberechtigt ist, wenn ihr Mann selber auch in Deutschland studiert.
Ich habe gelesen, dass dies etwas mit der Freizügigkeit der Unionsbürger zu tun hat, konnte aber die Gesetzlage nicht vollständig deuten.
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir die Lage etwas genauer erklären könntet.
Wichtig ist noch dazu zu sagen, dass sich besagter Ehepartner aus dem EU-Mitgliedsstaat, zum Zeitpunkt der Antraggstellung, erst 3 Monate in Deutschland aufenthalten haben wird.
Vielen Dank schonmal im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
Manuel