Im allgemeinen ist Wohngeld nicht zurückzubezahlen außer es wäre unrechtmäßig bezogen worden.
Nun habe ich in meinem Fall eine Unklarheit und weiß nicht was nun auf mich zu trifft.
Ich beziehe seit Oktober 2009 Wohngeld für mich und meine Familie. Es stellte sich heraus, das unser Sohn seit Januar 2009 Anspruch auf Halbwaisenrente hatte. Diese Rentenbezüge haben wir nicht empfangen und daher erwarten wir wahrscheinlich die gesamte Rückzahlung der Rente für das Jahr 2009.
Müssen die Rentenzahlungen die wir bald erhalten werden rückwirkend auf das Wohngeld ab Oktober 2009 angerechnet werden bzw. muss in diesem Fall zurückbezahlt werden?
Ab Juni werden die Renteneinkünfte wieder regulär gezahlt und somit wird unser Wohngeldanspruch erlischen da sie dem WG übersteigen.
Weiß jemmand Rat?