Wohngeld zurückzahlen?

Das Forum ist INAKTIV
  • - Registrierung nicht möglich
  • - Erstellen von Themen / Beiträgen nicht möglich
  • Im allgemeinen ist Wohngeld nicht zurückzubezahlen außer es wäre unrechtmäßig bezogen worden.


    Nun habe ich in meinem Fall eine Unklarheit und weiß nicht was nun auf mich zu trifft.


    Ich beziehe seit Oktober 2009 Wohngeld für mich und meine Familie. Es stellte sich heraus, das unser Sohn seit Januar 2009 Anspruch auf Halbwaisenrente hatte. Diese Rentenbezüge haben wir nicht empfangen und daher erwarten wir wahrscheinlich die gesamte Rückzahlung der Rente für das Jahr 2009.


    Müssen die Rentenzahlungen die wir bald erhalten werden rückwirkend auf das Wohngeld ab Oktober 2009 angerechnet werden bzw. muss in diesem Fall zurückbezahlt werden?


    Ab Juni werden die Renteneinkünfte wieder regulär gezahlt und somit wird unser Wohngeldanspruch erlischen da sie dem WG übersteigen.


    Weiß jemmand Rat?

  • Danke für die Antwort!


    Mir war es auch schon klar das Renten generell ebenso einzurechnen sind.


    Ich habe auch schon bereits bei der Wohngeldbehörde nachgehackt. Der Sachbearbeiter fragte ob paralell zum WG Rentenbezüge emfangen wurden. Das war ja nicht der Fall sonst wäre es unrechtmäßiger Bezug und somit wäre eine Rückzahlung auf jeden Fall fällig.


    Ich werde den Sachbearbeiter nun jetzt sowieso schreiben da das Wohngeld nun eingestellt werden soll. Der Rest wird sich schon irgendwie ergeben.

  • Hallo,


    Zitat

    Das war ja nicht der Fall sonst wäre es unrechtmäßiger Bezug und somit wäre eine Rückzahlung auf jeden Fall fällig.


    Naja, das ist differenziert zu betrachten. Mit einigem schlechten Willen könnte man Dir zum Vorwurf machen, den Fakt der Antragstellung selbst nicht dem Amt gemeldet zu haben. Abgesehen davon ist bei Überzahlung in jedem Fall eine Rückzahlung fällig.


    Zitat

    Ich werde den Sachbearbeiter nun jetzt sowieso schreiben da das Wohngeld nun eingestellt werden soll.


    Vor einer Rückzahlung rettet Dich das nicht.


    Gruß!


  • Die Renten wurden nicht beantragt sie ruhten lediglich nur, bis dato wurden die Renten weiterhin auf das Konto der verstorbenen Großmutter gezahlt da mein Sohn mit seiner Mutter bei ihr gewohnt hatten. Die Rentenansprüche bestehen selbst vom verstorbenen Großvater.


    Nach dem Tod der Großmutter hatte sich keiner um die Renten unseres Sohnes gekümmert, wir hatten es einfach nicht gewusst das sie noch bestehen. Dazu gehört aber auch eine andere sehr komplexe Geschichte die das hier mit beeinflusst hat.


    Also von Verschwiegenheit keine Spur!
    Von Fakt einer Antragstellung keine Spur!
    Danke für die leeren Vorwürfe!


    Vor einer Rückzahlung würde ich mich auch nicht wehren wollen es sei den sie wäre unrechtmäßig. Und das genau möchte ich alles prüfen, es wäre nicht das erste mal das bei mir Rechte mit Füßen getreten werden.


    Und es mag sich vielleicht nach etwas anderem anhören,
    doch mein Misstrauen hat sich im Bezug auf Ansprüchen und Rechten bei Behörden immer als erfolgreich erwiesen.


    Es ist mir auch sonnenklar das man sowas nicht vertuschen kann. Ich bin ja kein naiv dummer Bürger der es noch versuchen würde Sozialleistungen zu ergaunern. Gerade in Zeiten von Datenabgleichungen... und der weiteren Konsequenzen. Davon abgesehen absolut unmoralisch gegenüber der zahlenden Gesellschaft!
    Zu der ich auch gehöre!


    Dazu bin ich viel zu gewissenhaft...


    Vielen Dank für die regen und hilfreichen Antworten!