Aber echt he!
Meine Frage lautet:
Wird für die Ermittlung des Kindesunterhaltes der Trennungsunterhalt bei dem Bezugsberechtigten addiert (wodurch sich eine erheblich höhere Stufe und damit erheblich höherer Unterhalt ergibt), oder wird der Kindesunterhalt ohne Trennungsgeld ermittelt und von dem Gehalt des Leistungsverpflichteten abgezogen?
Konkret: Die Frau hat die Ehe, das Haus, verlassen, das Kind verbleibt beim deutlich besser verdienenden Mann. Der Mann ist eindeutig trennungsunterhaltspflichtig, die Frau aber kinderunterhaltspflichtig, denn der Sohn lebt ja beim Mann. Wird der Trennungsunterhalt auf das Einkommen der Frau addiert und dann erst der Kindesunterhalt ermittelt? Oder wird der kinderunterhalt ermittelt, dem Mann vom Einkommen abgezogen und dann in der Differenzmethode der Trennungsunterhalt errechnet? Der Unterschied ist gewaltig - also? Weiss hier jemand BEscheid?
Für jede Hilfe bin ich dankbar! Wirklich für jede!