Hallo zusammen.
Kann mir jemand sagen, wie folgende Situation von den Ämten gehandhabt wird?!
Man nehme ein sog. "eheähnliche Gemeinschaft", beide möchten Wohngeld beziehen- bekommen sie, weil sie eine solche Gemeinschaft sind, weniger Geld, als wären sie "nur" eine WG?
Und wie ist die Lage, wenn einer in einer solchen Gemeinschaft einer Wohngeld beziehen möchte und der andere Arbeitslosengeld 1 (ca. 630€/mtl.) bezieht?
Vielen Dank für Antworten
sonnenschein