Hi,
ich habe im 3. Semester beschlossen, meine Fachrichtung zum Ende des Semesters zu wechseln, allerdings musste ich eine 2. Wiederholungsprüfung mitschreiben (da ich sonst exmatrikuliert würde) und habe diese entgültig nicht bestanden.
(Das Fach dieser e.n.b. Prüfung ist für die neue Studienrichtung irrelevant)
Nun muss ich ja einen Antrag "Begründung für einen Fachrichtungswechsel" ausfüllen, um weiterhin BaföG zu erhalten.
Der Grund des Wechsels ist klar - mein Neigungswandel, nun habe ich aber gelesen, dass das Nichtbestehen einer Prüfung ein Grund ist, das BaföG abzulehnen.
Der Gesetzestext den ich dazu gefunden habe:
Abbruch der Ausbildung/ endgültiges Nichtbestehen einer Zwischenprüfung
Die Förderung wird eingestellt, wenn der Auszubildende die Ausbildung abbricht und er sie nicht an einer anderen Ausbildungsstätte oder Ausbildungsstättenart fortführt, § 15 b Abs. 4 BAföG.
Eine weitere Begrenzung der Förderungshöchstdauer folgt ebenfalls aus dem endgültigen Nichtbestehen einer Zwischen- oder Abschlussprüfung. Nach der zu dieser Bestimmung erlassenen Verwaltungsvorschrift endet der Anspruch auf Förderung mit Ablauf des Monats des erfolglosen Ablegens des Prüfungsteils, dessen Bestehen Voraussetzung für die Fortführung der Ausbildung gewesen wäre, wenn die Ausbildung infolge des endgültigen Nichtbestehens einer Vor- oder Zwischenprüfung beendet werden muss.
Meine Frage: Würde mein Antrag auf Bafög abgelehnt werden weil ich diese Prüfung nicht bestanden habe, oder trifft das nur zu, wenn ich mich nach Nichtbestehen der Prüfung exmatrikuliert lassen hätte?