Kindergeld in der Übergangszeit?!

Das Forum ist INAKTIV
  • - Registrierung nicht möglich
  • - Erstellen von Themen / Beiträgen nicht möglich
  • Hallo ihr Lieben,
    ich hoffe ihr könnt mir evtl helfen...
    Und zwar war ich bis vor kurzem arbeitslos gemeldet, nun habe ich einen 400€ Job.
    Ich habe selbstverständlich während der Arbeitslosigkeit zu dem ALG Kindergeld bekommen. Nun habe ich ein Schreiben erhalten in dem steht dass mein Anspruch auf Kindergeld erloschen ist und ich ab Mai keines mehr bekomme. Das KG bildet "meine Miete" und nun wirds finanziell sehr eng...


    Ab August hole ich am Kolleg mein Abitur nach, zur Zeit besuche ich freiwillig den Vorkurs am Kolleg (der findet abends statt). Diesen Schulplatz habe ich sicher.
    Wenn ich jetzt für diesen Vorkurs eine Schulbescheinigung bekäme - wäre es dann möglich dass ich wieder KG bekomme? (Bafög ist da zB nicht möglich)


    Danke im Vorraus und LG ;)

  • Warum hast du dich bei der Agentur für Arbeit abgemeldet? Mit einem 400 €-Job gilt man in der Regel immer noch als arbeitslos.


    Wenn ich jetzt für diesen Vorkurs eine Schulbescheinigung bekäme - wäre es dann möglich dass ich wieder KG bekomme? (Bafög ist da zB nicht möglich)


    Wäre möglich.

  • Zitat

    Warum hast du dich bei der Agentur für Arbeit abgemeldet? Mit einem 400 €-Job gilt man in der Regel immer noch als arbeitslos.


    Weil mein Bedarf nur bei ~260€ lag und ich mit den 380€ drüberliege.
    Ich werds einfach mit der Schulbescheinigung versuchen, den Mist mit der ARGE (alá Maßnahmen auf meine Arbeits- und Schulzeit zu legen) muss ich mir nicht nochmal geben...

  • Man kann auch ohne Leistungsbezug arbeitsplatzsuchend gemeldet bleiben. Was hier aber durch den Schulbesuch unrelavant wird.


    Weil mein Bedarf nur bei ~260€ lag und ich mit den 380€ drüberliege.


    :confused:


    380 € abzgl. Freibetrag 165 € = 215 € anrechenbares Einkommen
    45 € Restanspruch ALG I


    Aber auch hier bestünde durch den Schulbesuch unter Umständen ohnehin kein Anspruch mehr.