Auslandsaufenthalt - Innlands Bafög Rückforderung

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  • Hallo,


    ich habe dummerweise vergessen dem Bafög Amt meine Änderungen mitzuteilen, bzw. war mir nicht bewusst, dass dies geschehen muss.
    Ich bin für 4 Monate im Ausland gewesen und habe für diesen Zeitraum auch noch ein EU-Stipendium erhalten. Da dies sehr spät erst genehmigt wurde, habe ich auch dies bisher nicht gemeldet. Während ich im Ausland war habe ich Scheine für mein Studium erworben, war aber nicht im Ausland eingeschrieben, sondern in meiner Heimat. Jetzt habe ich aber eine Rückforderung vom Bafög bekommen weil ich mein „Innlandsstudium unterbrochen“ habe, + ein drohendes Ordnungswidrigkeitsverfahren. Aber ich habe mein Innlandsstudium doch gar nicht unterbrochen, sondern lediglich meinen Aufenthaltsort gewechselt. In unserem Masterstudium brauchen wir nicht in jedem Semester Vorlesungen zu besuchen, dadurch habe ich hier in Deutschland keinen Kurs oder dergleichen verpasst. Kann denn das so schlimm sein? Was kann/sollte ich nun tun?


    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

  • welche brgründung hast du denn bekommen für dein ordnungswiedrigkeitsverfahren?


    leider weiß ich es nicht genau, kann mir aber durchaus vorstellen, dass ein stipendium auf deinen bafög-bedarf angerechnet wird.


    an deiner stelle würde ich erst einmal die genauen umstände bzw. die gründe für das verhalten des amtes erforschen, danach kannst dich ja hier noch einmal melde...würde mich nämlich wirklich interessieren:)


    LG

  • Das Bafög-Amt muss über Stipendien in Kenntnis gesetzt werden. Melde dich einfach bei ihnen und spreche die Sache offen durch...

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Pikary ()