Alleinerziehend, SGB 2 & Fernstudium

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  • Hallo,
    ich bin 32 J.und alleinerziehende Mutter von einer 2 Jährigen Tochter.Ich habe keine Berufsausbildung (von der Schule in die Selbstständigkeit,danach einige Jahre psychisch krank,danach so gearbeitet) und habe die Mutterschutzzeit bisher für ein Fernstudium zur Mediaexpertin (fast fertig) und ein Fernstudium Abiur genutzt.Das Fernstudium Mediaexpertin wurde von der Arge finanziert,das Abitur finaziere ich durch einen Minijob.
    Nun habe ich noch mind. 1 Jahr Kinderpause und mich für eine Fortbildung zur Geprüften Fachkauffrau IHK an der Hamburger Akademie (ebenfalls Fernstudium) entschlossen.Heute war ich bei der Arge und mein Antrag wird geprüft.Als solches steht nichts dagegen,dass Problem ist nur eine erneute Finanzierung.
    Da ich die Fortbildung auf jedenfall machen möchte,ist meine Frage, ob es eine alternative zur Arge gibt.In Form von elternunabhängigen Bafög z.B. Es geht mir hier auch nur um die Lehrgangskosten sowie Kosten die im direkten Zusammenhang damit stehen.Zudem ist die Frage,ob es von der Arge gegen gerechnet wird,weil dann hätte das ja keinen Sinn mehr.
    Liebe Grüße Jenny

  • Zitat

    ...und mich für eine Fortbildung zur Geprüften Fachkauffrau IHK an der Hamburger Akademie (ebenfalls Fernstudium) entschlossen.

    Ist das denn nach dem Ausbildungsstättenverzeichnis HH überhaupt förderungsfähig? Wenn ja, welche Ausbildungsstättenart?

    Zitat

    Da ich die Fortbildung auf jedenfall machen möchte,ist meine Frage, ob es eine alternative zur Arge gibt.In Form von elternunabhängigen Bafög z.B.

    Na, wenn BAföG, dann elternunabhängig. Aber ob überhaupt BAföG möglich wäre, erscheint mir schon wegen der Altersgrenze fraglich. Schau mal hier: Elternunabhängiges BAföG - elternunabhängig fördern. Sieht mir erst mal nicht so aus. Aber wenn Du eine Idee dazu hast, kannst Du mich gerne fragen.

    Zitat

    ...Fernstudium zur Mediaexpertin...

    Wo? Wie lange? Voll- oder Teilzeit? Weißt Du, ob das auch nach dem BAföG gefördert werden konnte?

    Zitat

    Es geht mir hier auch nur um die Lehrgangskosten...

    Die sind im BAföG nicht enthalten.

    Zitat

    ..sowie Kosten die im direkten Zusammenhang damit stehen

    Was heißt das?

    Zitat

    Zudem ist die Frage,ob es von der Arge gegen gerechnet wird,weil dann hätte das ja keinen Sinn mehr.

    Das sollte ein HartzIV-Experte besser beantworten können.


    Zu einer ganz anderen Fakultät gehört das sog. "Meister-BAföG", vllt ist da was möglich. Mangels Ahnung kann ich da aber nichts weiter zu sagen.