Studium abgebrochen, Neues Studium Fördefähig?

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  • Hallo!


    Also A studiert seit 2002 an einer Universität im Norden Deutschlands und ist 2007 (10 Semester) zu dem Schluss gekommen, dass er mit seinem Studium nicht voran kommt und das Examen nie im Leben schafft. Er beschließt, sich zu exmatrikulieren und im Oktober 2008 in der Hauptstadt ein neues Studium aufzunehmen. Bis dahin hat A von seinen Eltern Unterhalt bezogen und sonst keine Unterstützung bekommen.


    A ist bereits 25 Jahre alt und wird bei Beginn des Studiums 26 sein. Die Eltern des A haben weiterhin keine Lust, ihn auch noch bei seinem 2. Studium (Bachelorstudiengang über 6 Semester) zu finanzieren.


    A möchte Sprachen studieren und spricht eine davon bereits fließend und ist sich sicher, dass er das Studium rechtzeitig und erfolgreich beenden wird.


    Kann A Bafög verlangen? Was steht im zu? Und welche Möglichkeiten bestünden noch (außer "illegaler" Studentenjobs...)?


    vielen Dank im Vorraus!

  • Hallo


    BAföG Anspruch besteht nicht mehr, da das erste Studium länger als 3 Semester durchgeführt wurde unabhängig davon ob dafür BAföG bezogen wurde oder nicht. Da hilft wohl wirklich nur *legale* Nebenjobs suchen und das neue Studium selbst finenzieren.


    Gruss Andy

  • Hey,


    ich habe dazu auch mal eine Frage. Ich bin in einer ähnlichen Lage wie oben beschrieben. Ich bin momentan an einer Fernuniversität eingeschrieben und möchte nach dem 3. Semester an eine Präsenzuni wechseln. Jedoch mit Studiengangswechsel.


    Am 01.09. habe ich die 6 Jahre Ausbildung + Arbeitszeit voll, die für das elterunabhängige Bafög nötig sind. Ich habe allerdings im Sommersemester 2009 bereits an dieser Fernuni angefangen. Zählen dann die 1 1/2 Jahre Arbeit danach überhaupt noch und habe ich grundsätzlich überhaupt Anspruch auf Bafög?


    Sind die Regeln für eine Fernuniversität die gleichen wie bei anderen Universitäten?


    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!


    Grüße Steffi

  • Zitat

    ich habe dazu auch mal eine Frage. Ich bin in einer ähnlichen Lage wie oben beschrieben. Ich bin momentan an einer Fernuniversität eingeschrieben und möchte nach dem 3. Semester an eine Präsenzuni wechseln. Jedoch mit Studiengangswechsel.


    Vergleichbar ist das kaum. "A" hat nach zehn Semestern gewechselt, Du wirst nach drei wechseln. Dafür brauchst Du einen wichtigen Grund (§ 7 Abs. 3 BAföG), der bei Neigungswandel bzw. Eignungsmangel meistens gegeben ist.


    Zitat

    Sind die Regeln für eine Fernuniversität die gleichen wie bei anderen Universitäten?


    Das kommt drauf an. An der FernUni Hagen z.B. gibt's viele konkret förderungsfähige Studiengänge, weil sie die Arbeitskraft voll in Anspruch nehmen. Wie sieht's denn mit Deinem jetzigen Studiengang aus? Teil- oder Vollzeitstudium?


    Zitat

    Zählen dann die 1 1/2 Jahre Arbeit danach überhaupt noch....?


    Wahrscheinlich nicht. Der Ausbildungsabschnitt hat bereits begonnen.

  • Danke für die schnelle Hilfe!!!


    Momentan bin ich an der Fernuni Hagen in Teilzeit.


    Zitat

    Wahrscheinlich nicht. Der Ausbildungsabschnitt hat bereits begonnen.


    Kann ich daran noch was machen z.B. Ummeldung als Akademiestudent oder sowas? Rückwirkend wird das aber wahrscheinlich auch nicht gehen... Mist. Hatte das mit den 6 Jahren extra so ausgerechnet...

  • Zitat

    Zählt es, wenn ich die Inhalte aus meinem bisherigen Studium anrechnen lassen kann?


    Jein. Beim Fachrichtungswechsel helfen förderungsrechtlich nur angerechnete Semester, nicht einzelne Leistungen.


    Ansonsten: Drei Teilzeitsemester dürften anderthalb Vollzeitsemester entsprechen, so dass es sich dann um einen Fachrichtungswechsel nach ein bis zwei Semestern handelt. Versuch, dem Amt auch klar zu machen, dass Du bislang ein Teilzeitstudium betrieben hast.


    Zitat

    Mist. Hatte das mit den 6 Jahren extra so ausgerechnet...


    Wie wär's mit einem Vorausleistungsantrag? Wenn Deine Eltern nach dem Zivilrecht sowieso nicht mehr unterhaltspflichtig sein sollten, liefe das auf eine quasi elternunabhängige Förderung hinaus. Den - manchmal nervigen - Schriftwechsel mit dem Amt sollten sie aushalten können, vor allem dann, wenn sie ihre Tochter gefördert wissen und sich darüber freuen.

  • Zitat

    Wie wär's mit einem Vorausleistungsantrag? Wenn Deine Eltern nach dem Zivilrecht sowieso nicht mehr unterhaltspflichtig sein sollten, liefe das auf eine quasi elternunabhängige Förderung hinaus. Den - manchmal nervigen - Schriftwechsel mit dem Amt sollten sie aushalten können, vor allem dann, wenn sie ihre Tochter gefördert wissen und sich darüber freuen.


    Danke, das ist etwas völlig Neues für mich und wie ich das sehe, sind meine Eltern tatsächlich nicht mehr unterhaltspflichtig für mich. Ich denke, ich werde das einfach mal probieren, mehr als abgelehnt werden kann es ja nicht.


    Wielange vor Studienbeginn / BWZ sollte ich einen solchen Antrag stellen? Wie gesagt, ist völlig neu für mich!


    Du glaubst gar nicht, wie dankbar ich dir bin, auch wenn das nicht klappt, gibt mir das gerade wieder Hoffnung.


    Danke!


    Viele Grüße!!!

  • Gern geschehen.


    Zitat

    Wielange vor Studienbeginn / BWZ sollte ich einen solchen Antrag stellen?


    Förderungsantrag und Vorausleistungsantrag dazu am besten drei Monate vorher, auch damit die Zahlung möglichst rechtzeitig losgeht.


    Erkundigt Euch aber mal vorher, wie's tatsächlich mit der Unterhaltspflicht aussieht.

  • Hey,


    Ich muss nochmal nerven... Sorry!


    Du hast geschrieben, dass manche Studiengänge an der FU förderungsfähig sind. Was wäre denn, wenn sie das nicht sind und weißt du zufällig, wovon das abhängt, ob sie es sind? Habe die Hoffnung, dass ich vielleicht doch nicht umsonst so lange gearbeitet habe... (Bitte nicht falsch verstehen!)


    Grüße

  • Zitat

    Ich muss nochmal nerven...


    Du nervst nicht. Niemand zwingt mich, Dir zu antworten.... [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/smilie/boese/d010.gif]


    Ich vermute mal, dass Du auf die elternunabhängige Förderung hinauswillst bzw. auf die Frage, wann der Ausbildungsabschnitt begann....


    Ein Ausbildungsabschnitt kann auch mit Aufnahme eines Teilzeitstudiums begonnen haben.


    Zitat

    (Bitte nicht falsch verstehen!)


    Ich habe nicht verstanden, was falsch zu verstehen sein sollte.

  • Ich habe auch eine (leicht) ähnliche Frage, aber auch etwas anders ;)


    Ich habe bisher 2x mein Studium abgebrochen bzw den Studiengang gewechselt. Das erste mal nach 3 Semestern Diplom (gemerkt, dass es nicht das richtige ist) und das 2. mal nach 4 Semestern Bachelor (unglückliche Umstände + privates).


    Nun studiere ich (kürzlich 25 geworden) im bald 4. Semester im 2Fach-Bachelor (Leistungen soweit gut, wobei sie das auch in den Studiengängen davor waren ;) )


    Ich habe bisher kein Bafög bezogen und gehe mal davon aus, dass ich auch keins bekommen würde. Ist das richtig? Ich werd aus den Informationen dazu nicht so wirklich schlau.

  • Noch jemand, der einen fremden Thread kapert... [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/smilie/figuren/a010.gif]


    Und mit einem Ausbildungsweg, der gerade nicht ähnlich gelagert ist. [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/midi/verschiedene/n060.gif]


    Zitat

    Ich habe bisher 2x mein Studium abgebrochen bzw den Studiengang gewechselt. Das erste mal nach 3 Semestern Diplom (gemerkt, dass es nicht das richtige ist)...


    Dafür brauchst Du 'nen wichtigen Grund, den Du hast. Insoweit also kein Problem.


    Zitat

    ...und das 2. mal nach 4 Semestern Bachelor (unglückliche Umstände + privates).


    Wenn Dir kein Semester auf den 3. Studiengang angerechnet worden ist, brauchst Du einen sog. unabweisbaren Grund (siehe Tz 7.3.16a BAföGVwV, hier auf diesen Seiten), d.h. der Wechsel muss alternativlos gewesen sein. Das ist im Einzelfall schwierig zu entscheiden; die Hürde hängt aber definitiv sehr hoch.


    Zitat

    Ich habe bisher kein Bafög bezogen...


    Das spielt keine Rolle.