Förderungshöchstdauer vs. Urlaubssemester & Ausland

Das Forum ist INAKTIV
  • - Registrierung nicht möglich
  • - Erstellen von Themen / Beiträgen nicht möglich
  • Hallo zusammen,


    ich erbitte eure Hilfe in meinem Fall:


    Ziel: Förderungshöchstdauer maximieren zwecks Erleicherung bei Darlehensrückzahlung



    Werdegang:


    10/2003: Beginn Hochschulstudium an deutscher Uni & Beginn BAföG Bezug; Regelstudienzeit sind 10 Semester


    10/2006 - 9/2007: 2 Urlaubssemester; hier habe ich im Ausland studiert und auch Auslandsbafög bezogen.


    10/2007 - 2/2008: Weiteres Auslandsstudium, hier aber ohne Urlaubssemester; Außerdem seit 10/2007 auch keine erneute Beantragung von BAföG


    31.7.2009: Abgabe Diplomarbeit


    15.9.2009: Benotung der Diplomarbeit



    Problem: Da ich seit 10/2007 weder BAföG bezogen noch beantragt habe, blieb die Förderungshöchstdauer auf 10 Semester begrenzt, also 9/2008. (Ich hatte keinen Grund hier mein Recht auf Verlängerung der FHD einzufordern, da ich ja eh keinen BAföG Antrag mehr gestellt habe) Dies ist jetzt nachteilig für mich, da ich gerne einen Antrag auf "Teilerlass für schnelles Studium" stellen würde.


    Wie soll ich vorgehen?


    Kann ich z.b. argumentieren, dass die Förderungshöchstdauer sich durch 12 Monate Beurlaubung um 1 Jahr nach hinten verschiebt? Kann ich dann weiterhin Argumentieren, dass sich Förderungshöchstdauer um weitere 5 Monate nach hinten verschoben hätte wegen des Auslandsstudiums vom 10/2007 - 2/2008?
    Soweit ich das richtig verstanden habe, sind bis zu 12 Monate Auslandsstudium anrechenbar auf die Förderungshöchstdauer. Davon würde ich 5 in Anspruch nehmen. Weiterhin sind Urlaubssemester anrechenbar*, in meinem Fall 12 Monate.


    Nach meiner Rechnung ergibt sich also eine Neue Förderungshöchstdauer von 4/2010 und damit habe ich mein Studium früher als 4 Monate vor Ende der Förderungshöchstdauer abgeschlossen.


    Kann ich die Rechnung so machen?


    Beste Grüße
    Chris







    *ich beziehe mich hierbei auf: "Der Semesterstand bestimmt sich nach dem im Studienausweis eingetragenen Wert. Ob tatsächlich eine Förderung nach den BAföG in den vergangenen Semestern erfolgte, ist unerheblich. Urlaubssemester, sowie maximal zwei Auslandssemester, werden nicht berücksichtigt. " Quelle: BAföG - Förderungshöchstdauer

  • Hallo Chris,


    ob Du während der Auslandszeiten im Inland beurlaubt warst, spielt keine Rolle. Auch Auslandszeiten zählen, bis auf das erste Jahr. Die Förderungshöchstdauer endete also 9/09.


    Gruß