schulgeldpflichtige PTA-Ausbildung, wie finanzieren??? bitte um schnelle Hilfe!

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  • Hallo,
    ich brauche wirklich hilfe, da ich mich in paar Tagen entscheiden muss wie es weitergeht.


    bin 22, lebe seit anderthalb jahren allein. hab 2 jüngere brüder. mutter bekommt harz4... also da kann ich schon mal keine unterstützung bekommen.
    nun habe ich eine zusage für eine pta ausbildung am lette verein berlin. schulgeld 85€ monatlich + 300€ lernmaterialien pro jahr.. ist meine 1. ausbildung nach dem abi..


    Meine frage: welche möglichkeit der finanzierung gibt es für mich? wär ich schülerbafög-berechtigt?
    wenn ja, wie viel würde ich bekommen ungefähr, monatlich?
    wie ist das mit dem schulgeld? bekommt man da auch unterstützung?
    bekommt man auch noch kindergeld wenn man schülerbafög bekommt??


    hoffe auf baldige antwort und freu mich :)
    danke schon mal!:o

  • Hallo pta10,


    nach dem Berliner Ausbildungsstättenverzeichnis ist das 'ne BFS.


    Bei Berufsfachschulen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 BAföG gibt's dann zwei Varianten:


    Die auswärtige Unterbringung ist förderungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Dann gibt's nur den sog. kleinen Bedarfssatz (zurzeit 212 € mtl.), und Du bist nicht von vornherein von HartzIV ausgeschlossen. Zu HartzIV kann ich mehr nicht sagen.


    Ist sie aber gerechtfertigt, gibt's den großen Bedarfssatz, dafür gibt's aber wohl kein HartzIV mehr. Möglicherweise gibt's hiervon aber wiederum Ausnahmen.


    Ob die auswärtige Unterbringung gerechtfertigt ist, ist ein schwieriges Kapitel für sich. Im Regelfall kommt's darauf an, ob diese oder eine Schule mit einer vergleichbaren Ausbildung vom Wohnort Deiner Eltern in zumutbarer Zeit erreichbar ist (mit ÖPNV tgl. nicht mehr als 2h hin und zurück). Guck Dir mal § 2 Abs. 1a BAföG und die Verwaltungsvorschriften dazu an (hier auf diesen Seiten), vllt fällt Dir dazu etwas ein. Du kannst mich gerne weiter dazu fragen.


    Die Bedarfssätze findest Du in den §§ 12, 13a und 14b BAföG. Lernmaterialien sind pauschal mit drin. Für Schulgeld gibt's keinen Bedarfsposten. Wenn Du nebenher jobben solltest, kannst Du allerdings einen zus. Freibetrag von 205 € mtl. erhalten.


    Auch beim WG und KG kenne ich mich nicht gut genug aus (WG ist eher unwahrscheinlich). Beides würde aber nicht aufs BAföG angerechnet werden.


    Bildungskredit vom BVA? Aber vllt nicht so zu empfehlen...


    Gruß