Berufsfachschule, steht mir Bafög zu?

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  • Hallo,


    ich möchte im August eine einjährige Ausbildung zur Altenpflegehelferin beginnen. Diese findet Vollzeit an einer Berufsfachschule statt.


    Ich bin und war nicht verheiratet und lebe mit meinen beiden Kindern in einer Wohnung außerhalb meines Elternhauses.
    Dies wäre auch meine erste Ausbildung die ich mache.


    Ich war heute bei der Arge und wurde regelrecht angefahren, dass das doch Mist ist, was ich machen möchte und ich außdem keinerlei Unterstützung bekommen werde. Weder von der Arge, noch BAB oder Bafög.

  • Ob die Ausbildung "Mist" ist, kann ich nicht beurteilen. Du wirst nach dem BAföG mit dem sog. großen Bedarfssatz gefördert; die auswärtige Unterbringung ist nach § 2 Abs. 1a BAföG gerechtfertigt. Die Bedarfssätze stehen in den §§ 12, 13a und 14b BAföG. Elterneinkommen ist grundsätzlich anzurechnen, das für Dich gezahlte KG nicht.


    Von HartzIV bist Du dann ausgeschlossen (Ausnahmetatbestände oder besondere Bedarfe vllt ausgenommen), Deine Kinder allerdings nicht. Dein BAföG darf nicht auf deren HartzIV-Leistungen angerechnet werden; auch nicht der sog. Kinderbetreuungszuschlag.

  • Danke für deine Antwort, jetzt bin schon etwas schlauer.
    Die Ausbildung ist kein Mist. Bin danach eine staatlich anerkannt Altenpflegehelferin und wenn meine Kinder beide zur Schule gehen, möchte ich eine Fortbildung zur Altenpflegerin machen.